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sofortige Beschwerde gegen ablehnenden PKH-Beschluss

Verfasst: 29.06.2010, 09:00
von Lillymaus
Eine Frage:

Wir haben sofortige Beschwerde gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss eingereicht.

Ich bin der Meinung, dass wir hier gegenüber dem Mandanten eine 0,5 Gebühr nach 3500 abrechnen können.

Chefin meint nein.

Wer hat Recht???

VG

Nicole

Re: sofortige Beschwerde gegen ablehnenden PKH-Beschluss

Verfasst: 29.06.2010, 09:09
von Liesel
Du hast Recht.

Re: sofortige Beschwerde gegen ablehnenden PKH-Beschluss

Verfasst: 29.06.2010, 09:11
von LuzZi
Hauptsache mal nein sagen oder? :roll:

Re: sofortige Beschwerde gegen ablehnenden PKH-Beschluss

Verfasst: 05.07.2010, 15:38
von nönie
Ich hab jetzt so einen ählichen Fall.

Vor dem AG wurde die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt.
Dann haben wir sofortige Beschwerde eingelegt
Das OLG hat beschlossen, dass der RA beigeordnet wird.

Was mache ich jetzt mit der 3305?

Gegenüber Mdt abrechnen oder das im PHK Formular mit reinnehmen? :oops:

Re: sofortige Beschwerde gegen ablehnenden PKH-Beschluss

Verfasst: 05.07.2010, 15:40
von Liesel
Die kannst du nur gegenüber dem Mandanten abrechnen. Eine Erstattung durch die Staatskasse erfolgt nicht.