Seite 1 von 2

Bitte um Hilfe

Verfasst: 24.06.2010, 09:54
von Meli1982
Hallo Ihr Lieben

folgender Sachverhalt

Wir vertreten den Beklagten. Dieser bekommt ne Klageschrift und beauftragt uns mit der Klageerwiderung und zur Führung des Verfahrens. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage stehen die Erfolgssaussichten sehr schlecht so dass mit Mandant besprochen wird, dass keine Klageerwiderung gefertigt werden wir und Versäumnisurteil ergehen wird gegen unseren Mandanten.

Wie wäre da abzurechnen doch nur die Verfahrensgebühr oder????

Re: Bitte um Hilfe

Verfasst: 24.06.2010, 09:56
von LuzZi
Ja.

Bitte das nächste Mal den Thread etwas aussagekräftiger bennenen.

Re: Bitte um Hilfe

Verfasst: 24.06.2010, 09:59
von Liesel
Habt ihr euch denn überhaupt schon beim Gericht angezeigt?

Re: Bitte um Hilfe

Verfasst: 24.06.2010, 10:04
von gkutes
mE nur eine reduzierte Gebühr.
eine Anzeige bei Gericht ist nicht von nöten für den Anfall der Gebühr

Re: Bitte um Hilfe

Verfasst: 24.06.2010, 10:06
von Carmenzita
jup, nur ne reduzierte VG

Re: Bitte um Hilfe

Verfasst: 24.06.2010, 10:08
von domel 3008
dem würde ich auch zustimmen, nur eine reduzierte VG

Re: Bitte um Hilfe

Verfasst: 24.06.2010, 10:20
von Meli1982
Wir sind bei Gericht angezeigt als Prozessbevollmächtigte

Wie meint Ihr ne reduzierte Verfahrensgebühr??? Nr. RVG??????

Re: Bitte um Hilfe

Verfasst: 24.06.2010, 10:21
von LuzZi
3101

Re: Bitte um Hilfe

Verfasst: 24.06.2010, 10:25
von Liesel
Meine Frage bezog sich eben darauf, ob 3100 oder 3101.

Re: Bitte um Hilfe

Verfasst: 24.06.2010, 11:18
von gkutes
ja, aber auch mit Vertretungsanzeige gibt es nur eine 3101