Bitte um Hilfe
Verfasst: 24.06.2010, 09:54
Hallo Ihr Lieben
folgender Sachverhalt
Wir vertreten den Beklagten. Dieser bekommt ne Klageschrift und beauftragt uns mit der Klageerwiderung und zur Führung des Verfahrens. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage stehen die Erfolgssaussichten sehr schlecht so dass mit Mandant besprochen wird, dass keine Klageerwiderung gefertigt werden wir und Versäumnisurteil ergehen wird gegen unseren Mandanten.
Wie wäre da abzurechnen doch nur die Verfahrensgebühr oder????
folgender Sachverhalt
Wir vertreten den Beklagten. Dieser bekommt ne Klageschrift und beauftragt uns mit der Klageerwiderung und zur Führung des Verfahrens. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage stehen die Erfolgssaussichten sehr schlecht so dass mit Mandant besprochen wird, dass keine Klageerwiderung gefertigt werden wir und Versäumnisurteil ergehen wird gegen unseren Mandanten.
Wie wäre da abzurechnen doch nur die Verfahrensgebühr oder????