Abrechnung bei zwei Mandanten, Beiordnung u. Rechtsschutz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kerstin35
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#1

18.06.2010, 10:21

Wir haben in einem Strafverfahren zwei Nebenkläger vertreten. Für den einen Nebenkläger hat die Rechtsschutzversicherung Deckungszusage erteilt, bei dem zweiten Nebenkläger sind wir beigeordnet. Wie muss ich das abrechnen, da wir hinsichtlich der Beiordnung ja lediglich Pflichtverteidigergebühren bekommen und durch RS Wahlverteidigergebühren?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

:thx
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Adora Belle
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#2

18.06.2010, 12:10

Das muß ähnlich laufen wie im Zivilprozeß, wenn nur einer der Mandanten PKH hat. Ich kann Dir nur sagen, daß die Verfahrensgebühr für den zweiten Auftraggeber um 30% erhöht wird.
Dery
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#3

23.06.2010, 08:31

hallo leute,

ich hab ne frage: wäre dringend:(

wenn ich RA-Kosten außergerichtlich + gerichtlich abrechne, wie mach ich das?

1. Variante:
außergerichtlich:

1,3 GG
PE
MwSt.

und

gerichtlich:

1,3 VG
- 0,65 GG
PE
MwSt.


oder rechne ich wie folgt ab:
2. Variante
1,3 VG
1,3 GG
-0,65 GG
PE
MwSt.

Bitte hilft mir, muss gegenüber der Rechtsschutz abrechnen. Rechtsschutz meint 2. Variante wäre richtig.

Wie würdet ihr abrechnen????? ich hab gedacht, dass man immer außergerichtlich und gerichtliche Kostenrechnung separat macht;

Danke:)
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Badeschlappe26
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#4

23.06.2010, 08:46

Rechne doch mal beides durch. Müsste doch am Ende das gleiche rauskommen. Insofern der Einfachheit halber Variante 2, wobei m. E. Variante 1 nicht falsch ist, nur umständlicher.
Es grüßt

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Dery
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#5

23.06.2010, 12:10

wenn ich die variante 1 rechne bekomme ich in meinem Fall:
außergerichtlich: 229,55 € + gerichtlich: 316,60 € = 546,15 €

wenn ich die variante 2 rechne bekomme ich in meinem Fall:
außergerichtlich + gerichtlich = 522,35 €

das heißt ich bekomme bei der variante 1 mehr raus;

wie rechnest du normalerweise ab? darf die Rechtsschutz dann variante 2 einfach nehmen;
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Badeschlappe26
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#6

23.06.2010, 12:28

Die Differenz (also 23,80 € ist genau 1 x Post/Porto-Pauschale mit Mehrwertsteuer. Die bekommst du doch 2 mal (einmal außergerichtlich, einmal gerichtlich) - ist in deiner unteren Variante sicher nur 1 x drin, wa? Du musst bei beiden Varianten am Ende 546,15 € stehen haben. Es ist also völlig schnurtz, wie du abrechnest.

Wir rechnen mal so mal so ab. Kommt auf die Umstände des Falls an.
Es grüßt

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