Kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
JungerAnwalt
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 64
Registriert: 14.02.2009, 16:05
Beruf: Rechtsanwalt
Wohnort: NRW

#1

08.06.2010, 15:14

Hallo,

ein Mandant kam mit einem Urteil (er hat gewonnen und es ohne Anwalt erstritten) bei mir. Für dieses Urteil habe ich jetzteinen KFA beantragt.
Was kann man dafür berechnen?

Danke!
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

08.06.2010, 15:19

Meinst du, was du in den KFA aufnehmen kannst oder die Gebühren für die Beantragung des KFA?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Lachgummi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 16.12.2009, 09:22

#3

08.06.2010, 15:22

ich nehme an er meint die gebühren für die beantragung.
Benutzeravatar
romex
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1375
Registriert: 06.09.2007, 08:50
Wohnort: Berlin

#4

08.06.2010, 15:23

Für dieses Urteil habe ich jetzteinen KFA beantragt.


???
Was hast Du denn beantragt???
Liebe Grüße,
Bild romex
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

08.06.2010, 15:29

Also für die Beantragung des KfB würde ich zu 3403 bzw. 3404 tendieren. Habe das aber noch nie abgerechnet. Den Fall hatten wir bisher nur einmal. Da hat sich der Mandant gegen einen KfA der Gegenseite wehren wollen und wir haben das als "Gefälligkeitsleistung" gemacht.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
JungerAnwalt
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 64
Registriert: 14.02.2009, 16:05
Beruf: Rechtsanwalt
Wohnort: NRW

#6

08.06.2010, 15:54

romex hat geschrieben:
Für dieses Urteil habe ich jetzteinen KFA beantragt.


???
Was hast Du denn beantragt???

Die Gerichtskosten!
Benutzeravatar
romex
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1375
Registriert: 06.09.2007, 08:50
Wohnort: Berlin

#7

08.06.2010, 16:12

Jetzt verstehe ich das.. Sorry, wir berechnen dafür auch nie was. Ich hab keine Ahnung!!!
Liebe Grüße,
Bild romex
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#8

08.06.2010, 16:20

Hier würde ich eine Gebühr gem. Nr. 3403 VV RVG abrechnen oder aber, da es ja nun auch nicht wirklich viel Aufwand ist, einen KfA nur über die GK zu machen eine Gebühr Nr. 3404 VV RVG.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
online
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3469
Registriert: 08.06.2008, 19:07
Beruf: RPfl'in
Wohnort: ja

#9

08.06.2010, 18:23

Wenn es wirklich nur um einen Kostenfestsetzungsantrag wegen der Gerichtskosten handelt, würde auch ich zu VV 3404 RVG tendieren.
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


Mitglied im CdW.
Benutzeravatar
domel 3008
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 14.05.2007, 22:01
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#10

08.06.2010, 19:30

also, wir haben so was bisher auch noch nicht gemacht, aber ich würde auch zu einer 3403 tendieren...
...und für deinen mandanten hättest du doch auch nacj jevg kosten festsetzen lassen können, oder?
Antworten