Hallo,
überleg grad wegen dem SW in einer Mietrechtssache.
Mdt hat Gewerbemietraum gemietet und hat jetzt über uns gekündigt. Kündigungsfrist = 6 Monate. Nehm ich trotzdem als Streitwert 12 mal die Miete oder in dem Fall die 6 Monate, die das Mietverhältnis noch besteht.
Und nehm ich da die Miete ohne oder mit Mehrwertsteuer?
LG Tine
Streitwert MietR, gewerblich
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.03.2008, 18:04
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Solingen
Hallo,
auf jeden Fall muss die Mehrwertsteuer mit rein in den Streitwert. Falls pauschale Nebenkosten vereinbart sind, müssen die auch mit rein ("normale" Nebenkosten nicht!)
Ob 6 oder 12 Monate, weiß ich aber auch nicht.
LG Susanshi
auf jeden Fall muss die Mehrwertsteuer mit rein in den Streitwert. Falls pauschale Nebenkosten vereinbart sind, müssen die auch mit rein ("normale" Nebenkosten nicht!)
Ob 6 oder 12 Monate, weiß ich aber auch nicht.
LG Susanshi
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Gem. §§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, 42 Abs. 2 GKG sind hier 12 Monate anzusetzen. In § 42 Abs. 2 GKG steht nichts ausschließlich von Wohnraum.
Die Mehrwertsteuer ist mit hinzuzurechnen.
Die Mehrwertsteuer ist mit hinzuzurechnen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.