Streitwert MietR, gewerblich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

08.06.2010, 11:07

Hallo,

überleg grad wegen dem SW in einer Mietrechtssache.
Mdt hat Gewerbemietraum gemietet und hat jetzt über uns gekündigt. Kündigungsfrist = 6 Monate. Nehm ich trotzdem als Streitwert 12 mal die Miete oder in dem Fall die 6 Monate, die das Mietverhältnis noch besteht.
Und nehm ich da die Miete ohne oder mit Mehrwertsteuer?

LG Tine
Susanshi
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#2

08.06.2010, 11:18

Hallo,

auf jeden Fall muss die Mehrwertsteuer mit rein in den Streitwert. Falls pauschale Nebenkosten vereinbart sind, müssen die auch mit rein ("normale" Nebenkosten nicht!)

Ob 6 oder 12 Monate, weiß ich aber auch nicht.

LG Susanshi
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#3

08.06.2010, 11:21

Gem. §§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, 42 Abs. 2 GKG sind hier 12 Monate anzusetzen. In § 42 Abs. 2 GKG steht nichts ausschließlich von Wohnraum.

Die Mehrwertsteuer ist mit hinzuzurechnen.
Curry

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tine001
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#4

08.06.2010, 11:31

vielen Dank
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