Nr.3200 VV RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Natale
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#1

08.06.2010, 10:28

Hallo meine Lieben,

eine kleine Fage, wenn die Gegenseite Berufung einlegt und wir diese bentragen abzuweisen und dies auch beschlossen wird. Fällt die komplette Gebühr an oder ist das noch vorzeitige beendigung?
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

08.06.2010, 10:34

Keine vorzeitige Beendigung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Natale
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#3

08.06.2010, 10:39

eine ganz normale gebühr also?
1,6 nr. 3200 vv rvg
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puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
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#4

08.06.2010, 10:41

:zustimm
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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gkutes

#5

08.06.2010, 10:43

wurde die Berufung denn schon begründet??
Natale
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#6

08.06.2010, 10:49

jup hat der herr.zwar nur in 5 sätzen, aber er hat sie begründet
gkutes

#7

08.06.2010, 10:54

ist ein sehr wichtiger Punkt weil ohne Begründung keine 1,6 Gebühr
Natale
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#8

08.06.2010, 11:03

also rechne ich für uns eine 1,6 ´gebühr ab..danke euch
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