...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Natale
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#1
08.06.2010, 10:28
Hallo meine Lieben,
eine kleine Fage, wenn die Gegenseite Berufung einlegt und wir diese bentragen abzuweisen und dies auch beschlossen wird. Fällt die komplette Gebühr an oder ist das noch vorzeitige beendigung?
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LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
08.06.2010, 10:34
Keine vorzeitige Beendigung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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puppa2402
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#4
08.06.2010, 10:41
Liebe Grüße
puppa
Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!
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Natale
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#6
08.06.2010, 10:49
jup hat der herr.zwar nur in 5 sätzen, aber er hat sie begründet
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Natale
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#8
08.06.2010, 11:03
also rechne ich für uns eine 1,6 ´gebühr ab..danke euch