Terminsgeb. f. Terminsvertrer:Anerkenntn. vor Terminsantritt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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KrümmelKeks
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#1

28.05.2010, 12:08

Hallooo!
Ich habe ein Problem. Wir sind Terminsvertreter. Anerkenntnis wurde nicht vor Terminierung, allerdings vor Terminsantritt erlassen.

Normalerweise bekommt man dafür ja schon eine 1,2 Terminsgebühr. Aber kriegt die auch ein Terminsvertreter, obwohl er keinen Termin wahrgenommen hat? Im RVG steht zwar, dass ein Terminsvertreter die Gebühr in Höhe der einem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Terminsgebühr bekommt, aber gilt das auch für diesen Fall?

Vielen Dank schonmal.
LG
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renajö
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#2

28.05.2010, 13:41

Meines Erachtens erhält der Terminsvertreter nur die 0,5 Verfahrensgebühr gem. 3401, 3405 RVG zzgl. Auslagen um Umsatzsteuer. Der Termin hat ja gar nicht stattgefunden, somit fällt auch keine Terminsgebühr an.
Reno2010
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#4

13.07.2010, 15:28

Hallo,

ich hab mal eine kurze Frage, kann ein Rechtsanwalt in der gleichen Angelegenheit eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100und eine 0,65 Vefahrensgebühr nebeneinander in Ansatz bringen?

Danke im Voraus.
gkutes

#5

13.07.2010, 15:32

nein, EIN Anwalt kann das nicht.
Handelt es sich hier auch um eine Terminsvertretung?
Reno2010
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#6

13.07.2010, 15:51

Danke.

Nein, der Anwalt hat einen Termin wahrgenommen und war bei einem Termin, in dem ein Versäumnisurteil ergangen ist. Der Anwalt ist Hauptbevollmächtigter und hat eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100, eine 0,65 Verfahrensgebühr nach 3401 und eine 1,2 Terminsgebühr nach 3402 in Ansatz gebracht.
gkutes

#7

13.07.2010, 15:54

da war wohl eindeutig ein Terminsvertreter bei dem Gerichtstermin. Lässt sich ganz einfach anhand des Protokolls rausfinden
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