KFB, Mdt. muss an Gegner zahlen. Frist oder Rechtsmittel ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#1

28.05.2010, 08:41

Wir haben einen KfB erhalten. Darin steht, dass unser Mandant an den Gegner dreihundert und noch was zahlen muss.
Meine Frage ist nun: muss ich jetzt irgendeine Frist oder sonst was im Kalender von Chefe notieren ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Ernie

#2

28.05.2010, 08:43

Gegen Kfb ist Rechtsmittel der Beschwerde binnen 2 Wochen ab Zustellung möglich.

Du musst Dir mal die auf dem Kfb befindliche Belehrung anschauen!
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#3

28.05.2010, 08:48

Danke dir.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Antworten