Seite 1 von 1

Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

Verfasst: 27.05.2010, 11:25
von sun_day
Hallo :D

ich hoffe, Ihr könnt mir kurz weiter helfen!????

Ich stelle beim Verwaltungsgericht einen Antrag wegen aufschiebender Wirkung des Widerspruchs (Führerscheinentzug)/Führerscheinrückgabe. Ich muss dort den Wert des Verfahrensgegenstandes angeben.

Dem Mandanten wurde die Fahrerlaubnis für folgende Klassen entzogen: B, BE, C1, C1E, C, CE, L, M und T. Muss ich die Auffangwerte laut Streitwertkatalog einfach addieren oder was muss ich beachten?

Vielen Dank für Eure Hilfe

:thx

Re: Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

Verfasst: 27.05.2010, 11:27
von Liesel
Die Streitwerte für die einzelnen Führerscheinklassen werden addiert.

Re: Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

Verfasst: 27.05.2010, 12:24
von sun_day
Danke für die schnelle Antwort.

Bist Du Dir ganz sicher?

Bin grad bei meiner google-Suche auf Urteile gestoßen, wonach sich die Festsetzung des Streitwerts nach der höchsten Klasse (sofern nicht die Klassen jeweils eine selbständige Bedeutung haben) richtet.

:?: :?: :?:

Re: Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

Verfasst: 27.05.2010, 12:30
von Liesel
Natürlich werden nur die Werte addiert, die eine selbständige Bedeutung haben - hier nimmst du immer den höchsten Wert.

Re: Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

Verfasst: 24.11.2016, 08:38
von Soenny
Ich hänge mich mal hier mit dran ;)

Es geht um die Entziehung der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, M und L. Wenn ich jetzt so rechne, wie hier dargelegt, dann käme ich auf 17.500 € Streitwert :augenreib

Wir haben schon Klage eingereicht. Warum setzt das Verwaltungsgericht nur 5000 € an? :kopfkratz

Re: Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

Verfasst: 24.11.2016, 10:04
von Adora Belle
Das kann Dir nur das VG beantworten. Ich komme auf 15.000 (A, B, C1). Es gibt aber Rechtsprechung, die B nicht gesondert berücksichtigt, wenn es auch um C oder D geht.

Re: Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

Verfasst: 24.11.2016, 10:18
von Soenny
Stimmt, Danke, L zählt nicht :oops:

Re: Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

Verfasst: 04.09.2017, 11:29
von kümmel
Ich hänge mich hier mal an. Hatte bis heute noch nie so einen Fall auf dem Schreibtisch und bin deshalb etwas ratlos.

Es geht um folgendes:

Unser Mandant hat einen Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis betreffend die Klassen A1, AM, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T erhalten. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, diesen dann aber wieder zurückgenommen.

Wie hoch ist denn da der Gegenstandswert?

Ich würde 15.000 Euro ansetzten
A1, AM: 2.500,
B, BE: 5.000,
C, CE: 7.500

Ist das so richtig oder muss ich noch etwas hinzunehmen für C1, C1E, L und T?

An Gebühren habe ich dann ja nur die 2300 oder?

Re: Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

Verfasst: 05.09.2017, 10:08
von Adora Belle
Hinzunehmen musst Du nichts; mein Hinweis von oben gilt aber auch hier, einige Gerichte berücksichtigen die Klasse B in dieser Konstellation nicht gesondert. 2300 ist zutreffend.

Re: Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

Verfasst: 05.09.2017, 10:16
von kümmel
Vielen Dank für deine Hilfe =)