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Re: außergerichtlich - Selbstst. Beweisverfahren - Hauptsach

Verfasst: 06.06.2017, 11:04
von Anahid
Wenn das Hauptsacheverfahren (Klage) mit dem Beweisverfahren eine Einheit bildet, dann gehören die Kosten des Beweisverfahrens zu den Verfahrenskosten. Die sind nicht in der Klage geltend zu machen.

Wenn die vorgerichtlichen Kosten erstattungsfähig sind, müssen diese in der Klage geltend gemacht werden, richtig.