Hauptsache erledigt - Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Liebes
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#1

08.04.2010, 10:42

Hallo Zusammen,

ich bräuchte ganz dringend Eure Hilfe. Folgendes ist das Problem:

Wir haben Klage eingereicht, dann hat die Gegenseite bezahlt. Wir haben dann die Hauptsache für erledigt erklärt. Gericht hat der Gegenseite die Kosten auferlegt.

Welche Gebühren kann ich den jetzt geltend machen?
Mein Chef meinte, dass ich nur eine halbe Verfahrensgebühr bekommen würde und sonst nicht?!

Vielen Dank
steffi_sugar
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#2

08.04.2010, 10:55

Ich denke, dass sofern bereits durch das Gericht das schriftliche Verfahren angeordnet wurde, auch eine TG abgerechnet werden kann. Andernfalls würde ich deinem Chef zustimmen.
Was sollte denn noch abgerechnet werden können?
gkutes

#3

08.04.2010, 10:55

1,3 VG! habt ja schließlich Klage eingereicht.

PS: :suche
Kitty
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#4

08.04.2010, 10:56

1,3 VG, da die Klage ja bereits eingereicht war!
steffi_sugar
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#5

08.04.2010, 10:57

Ups - vorschnell: meines Erachtens gibt es die ganze VG - hab überlesen, dass er nur die halbe ansetzen würde. Nr. 3101 VV RVG greift auch nicht. Also ich bin für die 1,3 VG.
gkutes

#6

08.04.2010, 10:57

Ich denke, dass sofern bereits durch das Gericht das schriftliche Verfahren angeordnet wurde, auch eine TG abgerechnet werden kann.
nein, dies nur bei Anerkenntnis(Urteil), nicht bei Erledigung der HS
Zuletzt geändert von gkutes am 08.04.2010, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

08.04.2010, 10:58

Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren? Ja, wir haben Klage eingereicht und bei Gericht ist es ja anhängig.
Kitty
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#8

08.04.2010, 10:59

man, da war ich wieder mal zu langsam
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#9

08.04.2010, 11:00

trotzdem vielen Dank :D
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#10

08.04.2010, 11:02

Ups, hab nochmal eine Frage. Diesmal kommt meine Kollegin :-)

Wie sieht es mit der Einigungsgebühr aus???
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