Hallo Zusammen,
ich bräuchte ganz dringend Eure Hilfe. Folgendes ist das Problem:
Wir haben Klage eingereicht, dann hat die Gegenseite bezahlt. Wir haben dann die Hauptsache für erledigt erklärt. Gericht hat der Gegenseite die Kosten auferlegt.
Welche Gebühren kann ich den jetzt geltend machen?
Mein Chef meinte, dass ich nur eine halbe Verfahrensgebühr bekommen würde und sonst nicht?!
Vielen Dank
Hauptsache erledigt - Gebühren?
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- Forenfachkraft
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Ich denke, dass sofern bereits durch das Gericht das schriftliche Verfahren angeordnet wurde, auch eine TG abgerechnet werden kann. Andernfalls würde ich deinem Chef zustimmen.
Was sollte denn noch abgerechnet werden können?
Was sollte denn noch abgerechnet werden können?
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- Forenfachkraft
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Ups - vorschnell: meines Erachtens gibt es die ganze VG - hab überlesen, dass er nur die halbe ansetzen würde. Nr. 3101 VV RVG greift auch nicht. Also ich bin für die 1,3 VG.
nein, dies nur bei Anerkenntnis(Urteil), nicht bei Erledigung der HSIch denke, dass sofern bereits durch das Gericht das schriftliche Verfahren angeordnet wurde, auch eine TG abgerechnet werden kann.
Zuletzt geändert von gkutes am 08.04.2010, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.