KFA eigene Sache mit Honorarvereinbarung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

07.04.2010, 12:34

wenn der VB aufrecht erhalten wurde, dann können die Kosten für MB/VB nicht im KFA geltend gemacht werden. Diese sind ja bereits im VB tituliert.

Also hier nur VG, TG und Reisekosten in den KFA
ja ich hab schon mehrere kfa's gemacht, aber noch nie sowas in eigener sache.
wie gesagt- eigene Sache unterscheidet sich nicht von den anderen angelegenheiten
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