Anrechnung Versorgungsausgleich neues Recht
Verfasst: 06.04.2010, 16:48
Hallöchen,
ich habe auf die Schnelle nichts gefunden, brauche daher mal kurz Eure Hilfe.
Wir haben ein Scheidung- u. VA-Verfahren nach altem Recht eingeleitet. Scheidung wurde nach altem Recht ausgesprochen, VA abgetrennt. Der SW für den VA wurde seinerzeit auf 500,00 € festgesetzt und auch mit dem Scheidungsverfahren zusammen vorläufig abgerechnet.
Über den VA ist nun nach neuem Recht entschieden worden und der SW auf 2.000,00 € festgesetzt worden.
Wir haben damals abgerechnet:
SW 13.000,00 € (ES u. VA zusammen)
1,3 VG
1,2 TG
Ich würde jetzt den VA abrechnen:
SW 2.000,00 €
1,3 VG
abzüglich Anrechnung eine 1,3 Gebühr aus 500,00 €
Mein Chef meint jetzt, dass man die Differenz der VG nach 13.000,00 € abzüglich der VG nach 2.000,00 € anrechnen muss.
Was meint Ihr? Und wenn Ihr das wisst, wo steht das? Ich bin jetzt sehr verwirrt.
ich habe auf die Schnelle nichts gefunden, brauche daher mal kurz Eure Hilfe.
Wir haben ein Scheidung- u. VA-Verfahren nach altem Recht eingeleitet. Scheidung wurde nach altem Recht ausgesprochen, VA abgetrennt. Der SW für den VA wurde seinerzeit auf 500,00 € festgesetzt und auch mit dem Scheidungsverfahren zusammen vorläufig abgerechnet.
Über den VA ist nun nach neuem Recht entschieden worden und der SW auf 2.000,00 € festgesetzt worden.
Wir haben damals abgerechnet:
SW 13.000,00 € (ES u. VA zusammen)
1,3 VG
1,2 TG
Ich würde jetzt den VA abrechnen:
SW 2.000,00 €
1,3 VG
abzüglich Anrechnung eine 1,3 Gebühr aus 500,00 €
Mein Chef meint jetzt, dass man die Differenz der VG nach 13.000,00 € abzüglich der VG nach 2.000,00 € anrechnen muss.
Was meint Ihr? Und wenn Ihr das wisst, wo steht das? Ich bin jetzt sehr verwirrt.