Anrechnung Versorgungsausgleich neues Recht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lucy1510
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#1

06.04.2010, 16:48

Hallöchen,

ich habe auf die Schnelle nichts gefunden, brauche daher mal kurz Eure Hilfe.

Wir haben ein Scheidung- u. VA-Verfahren nach altem Recht eingeleitet. Scheidung wurde nach altem Recht ausgesprochen, VA abgetrennt. Der SW für den VA wurde seinerzeit auf 500,00 € festgesetzt und auch mit dem Scheidungsverfahren zusammen vorläufig abgerechnet.

Über den VA ist nun nach neuem Recht entschieden worden und der SW auf 2.000,00 € festgesetzt worden.

Wir haben damals abgerechnet:

SW 13.000,00 € (ES u. VA zusammen)
1,3 VG
1,2 TG


Ich würde jetzt den VA abrechnen:

SW 2.000,00 €
1,3 VG
abzüglich Anrechnung eine 1,3 Gebühr aus 500,00 €

Mein Chef meint jetzt, dass man die Differenz der VG nach 13.000,00 € abzüglich der VG nach 2.000,00 € anrechnen muss.

Was meint Ihr? Und wenn Ihr das wisst, wo steht das? Ich bin jetzt sehr verwirrt.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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zenzi75
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#2

06.04.2010, 16:51

du musst ans Gericht jetzt eine Gesamtabrechnung schicken

GW: 14.500 (Ehe + VA)
1,3 VG
1,2 TG
abzgl. bereits erhaltener ... EUR

fertig...
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lucy1510
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#3

07.04.2010, 09:32

Nein, ich bin der Meinung und habe das hier im Forum auch gelernt, dass nach Art. 111 Abs. 4 die abgetrennten VA-Verfahren gesondert abgerechnet werden.

Die Frage ist, wie ich hier anrechnen muss, wenn der SW sich für den VA erhöht hat, wenn schon eine Vorschussleistung mit der ES zusammen nach dem niedrigeren Wert geleistet wurde.

Kann mir jemand helfen?
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#4

07.04.2010, 11:42

Ah, mein Lieblingsthema! :uebel

So, ich versuchs mal:

1,3 VG aus damaligen Werten ES + VA
- 1,3 VG aus Wert ES
= Anrechnungsbetrag (wenn es überhaupt einen Gebührensprung gibt).

Dann rechnest du für den neuen VA gesondert ab und rechnest den o.g. Betrag an...

Hoffe, das hilft dir weiter.
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