KFA eigene Sache mit Honorarvereinbarung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nostra
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#1

07.04.2010, 11:50

Hallo

ich habe folgendes Problem:

Wir hatten unseren Mandanten vertreten und eine Honorarvereinbarung getroffen.
Er sah es jedoch nicht ein unsere Rechnung (ca. 3.500 €) zu bezahlen, da er meinte, wir hätten ja eh nichts gemacht.

Wir haben MB und VB beantragt und sind schließlich vor Gericht gelandet.

Wir haben gewonnen und unser ehemalige Mandant muss uns die ca. 3.500 € nebst Zinsen bezahlen.

Jetzt soll ich einen KFA machen.
Aber ich weiß grad nicht so recht was ich für Gebühren ansetzen soll.

Könnt ihr mir helfen?

Danke
Nostra
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LuzZi
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#2

07.04.2010, 11:52

Vorschlag bitte oder Suchfunktion nutzen. Mit diesem Thema können wir uns hier totschmeissen.
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Nostra
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#3

07.04.2010, 11:56

Die SuFu habe ich genutzt aber nichts passendes gefunden.

Naja hm Vorschlag...
gute Frage. Hab grad n tierisches Blackout

Tut mir leid
Nostra
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#4

07.04.2010, 12:13

- - edit - -
Zuletzt geändert von Nostra am 08.04.2010, 08:22, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

07.04.2010, 12:16

Äh nö, total falsch! Das Gericht wird dir was erzählen...

Der wurde von verurteilt, eure Kosten zu zahlen, richtig? Dann nimmst du den Betrag, zu dem er verurteilt worden ist, als Gegenstandswert und berechnest daraus eure Kosten für Mahnverfahren und Klageverfahren. Musst allerdings gucken, welchen Betrag ihr im Mahnverfahren genommen habt, wird aber wohl der gleiche gewesen sein. Denk hier an die Anrechnung.
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cjdenver
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#6

07.04.2010, 12:17

Na Moment, wenn ich das richtig versteh habt ihr ja nen gerichtlichen Titel über die eigentliche Vergütungsvereinbarung, also kannst du jetzt nur noch die Gebühren für das Gerichtsverfahren festsetzen lassen, und halt ganz normal mit dem Geschäftswert der VV...
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
gkutes

#7

07.04.2010, 12:20

also wenn ich nicht komplett falsch liege, kann der RA in eigener Sache doch genauso abrechnen/geltend machen wie, wenn er einen Mandanten vertritt.

weißt du grundsätzlich, was hier für Kosten entstanden sind, oder nicht? Schon mal einen KFA erstellt?
Es erscheint mir schon etwas merkwürdig, dass du die Hauptsache mit in den KFA reinbastelst :!: :?:

um einen richtigen KFA zu erstellen, fehlen noch Informationen:
1) fand Termin statt??
2) wurde VB aufrecht erhalten??
Nostra
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#8

07.04.2010, 12:22

hmm okay
neuer versuch.
is es nun besser?



Gegenstandswert: 3.593,80 €

Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr. 3305 VV RVG 1,0 245,00 €

Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Vollstreckungsbescheid § 13, Nr. 3308 VV RVG 0,5 122,50 €

Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 318,50 €

Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert 3.593,80 € 1,0 -245,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -

Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 294,00 €

Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 54,00 €

Kfz-Benutzung am 24.03.2010 180,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 1/1 20,00 €

Zwischensumme der Gebührenpositionen 809,00 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €

Zwischensumme netto 849,00 €

19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 161,31 €

Zwischensumme brutto 1.010,31 €

Kosten für Mahnbescheid 52,50 €

zu zahlender Betrag 1.062,81 €
cjdenver
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#9

07.04.2010, 12:25

sieht für mich schon besser aus ;)
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#10

07.04.2010, 12:29

ja es fand ein termin statt und der vb wurde auch aufrecht erhalten.

ja ich hab schon mehrere kfa's gemacht, aber noch nie sowas in eigener sache.
irgendwie is heut eh net mein tag.
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