Hallo allerseits,
habe mal wieder eine Frage an Euch:
Amtsgericht erlässt Beschluss wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes. Kindesmutter legt hiergegen Beschwerde ein (wir vertreten Kindesvater).
Das Oberlandesgericht prüft die Angelegenheit und erlässt einen Beschluss, mit welchem er die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Heidelberg zurückverweist.
Dort wird dann ein Verhandlungstermin abgehalten und es ergeht hierauf eine Entscheidung zu Gunsten der Kindesmutter.
So, wir hatten für die erste Instanz bereits eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr abgerechnet.
Was kann ich jetzt für das weitere Verfahren abrechnen? Kann ich nun lediglich eine 1,6 Verfahrensgebühr für das Verfahren vor dem OLG in Ansatz bringen?
Familienrecht -Zurückweisung des OLG an I. Instanz
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- NORTHERN DINO
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Guckst Du § 21 RVG und Vorbem. 3 VI VV RVG.
~ Grüßle ~
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