Abrechnung Beratung bzgl. Führung eines Fahrtenbuchs

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Carolin
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#1

29.03.2010, 14:29

Hallo!

Ich soll eine Beratung abrechnen, in der mein Chef seinen Mdt bzgl. der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs beraten hat.

Er meint, dass es da (wg. Verwaltungssngekegenheit) spezielle Gebühren geben müsste. Also ich kenn nur $ 34 oder halt "normal" im 5er Bereich...

Bitte um Hilfe! Danke!!!
jenniver
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#2

29.03.2010, 14:37

Die Gebühren ergeben sich aus dem Streitwertkatalog
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Badeschlappe26
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#3

29.03.2010, 14:38

Dass Anwälte das noch nicht gelernt haben! Beratungsgebühren mit dem Mandanten vereinbaren! Aber lass mal - unsere hams auch noch nicht kapiert.

Die gleiche Sache hatten wir übrigens grad hier.

Wenn ihr nach alter Verordnung - so mit Streitwert und Beratungsgebühr und so wollt - dann nach Streitwertkatalog Verwaltungsrecht - 400,00 Euronen pro Monat Fahrverbot ist dein Streitwert. Und dann halt daraus eine "normale Beratungsgebühr".
Es grüßt

die Schlappe
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Adora Belle
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#4

29.03.2010, 14:39

Beratung ist immer Beratung, auch bei Verwaltungssachen, und wird nach § 34 abgerechnet, wenn keine Vereinbarung besteht. Ansonsten ist "normal" nicht im 5er Bereich (wenn Du damit Teil 5 meinst), sondern eher im 2er Bereich.

Hier schau mal, der Thread ist noch warm. :wink:
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