Abrechnung Familienrecht - Sorgerecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Silke76
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#1

26.03.2010, 10:31

Hallo allerseits,

bin mir mal wieder etwas unsicher bei folgender Angelegenheit:

Wir haben Antrag auf Übertragung alleiniges Sorgerecht und hilfsweise die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt.

Welchen Streitwert nehme ich nun? Ich würde EUR 3.000,00 für Sorgerecht ansetzen. Allerdings nun meine Frage gibt es für den Hilfsantrag noch einen weiteren Streitwert, welchen ich hinzu rechnen müsste oder bleibt es bei den EUR 3.000,00?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruss Silke76
Silke76
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#2

26.03.2010, 13:10

Wo sind denn die Familienrechtler? Keiner da? :(
Gruss Silke76
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#3

26.03.2010, 13:12

Also m.E. hat ein Hilfsantrag bei der Streitwertfestsetzung keine Bedeutung. Also dürften hier schon nur die 3.000,00 Euro anzusetzen sein.
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#4

26.03.2010, 13:30

Ich denke auch, daß der Antrag keinen eigenen Wert bekommt. Das ABR ist ja ein "Minus" zur eltS und in dieser enthalten. Kann mich auch nicht erinnern, daß wir für solche Anträge jemals gesonderte Werte festgesetzt bekommen hätten.
Silke76
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#5

26.03.2010, 14:11

Vielen Dank :D
Gruss Silke76
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