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Abrechnung Akteneinsicht

Verfasst: 19.03.2010, 16:58
von Finja75
Hallo Ihr Lieben,

eine Mandantin hat uns beauftragt eine Akte bei der Staatsanwaltschaft anzufordern und für sie zu kopieren.

Erst nach Akteneinsicht wollte Mandantin entscheiden, ob wir sie weiter vertreten sollen oder nicht.

Was kann ich abrechnen?

Nur Kopiekosten und Auslagenpauschale für Akteneinsicht oder auch Grundgebühr für Verteidiger § 14, Nr. 4100 VV RVG?

Die Mandantin wollte ausdrücklich vorerst nur die Akteneinsicht und hat uns auch nur eine außergerichtliche Vollmacht unterschrieben. Ihre Entscheidung über das weitere Vorgehen hat sie von der Akteneinsicht abhängig gemacht.

Danke im Voraus für Eure Antworten und ein schönes Wochenende.

Re: Abrechnung Akteneinsicht

Verfasst: 19.03.2010, 17:14
von PeeDee
4302, bzw. 5200 (je nachdem ob Straf- oder BGS) + Dok-Pauschale

Re: Abrechnung Akteneinsicht

Verfasst: 19.03.2010, 17:31
von Finja75
Unsere Mandantin hatte seinerzeit Strafanzeige erstattet, aber das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Chef hat nur alte Akte angefordert und kopiert.

Wofür ist die 4302 entstanden? Hat jemand einen Link auf einen entsprechenden Kommentar?

Re: Abrechnung Akteneinsicht

Verfasst: 19.03.2010, 17:34
von Soenny
Für so was wird bei uns nur die Akteneinsicht (12 €) selbst zzgl. Kopien berechnet. Dienst am Mandanten, der soll ja wiederkommen ;)

Re: Abrechnung Akteneinsicht

Verfasst: 19.03.2010, 17:40
von Finja75
@JSanny: Bin ich auch von ausgegangen.

Chef hat aber 4100 i.H.v. 150,- in Rechnung gestellt und Mdt. will mir nun an die Kehle und Chef gleich mit, da er nicht einsieht, auf die Kohle zu verzichten.

Re: Abrechnung Akteneinsicht

Verfasst: 19.03.2010, 17:43
von Soenny
Na ja, ich weiß nicht. Du schreibst ja, ihr habt "nur Akte angefordert und kopiert", da finde ich das schon ziemlich übertrieben. Wie gesagt, wir machen es nicht, kommt ja auch seltener vor so was.

Re: Abrechnung Akteneinsicht

Verfasst: 19.03.2010, 17:45
von Finja75
Ja Mdt. hat ausdrücklich gebeten, erstmal nur Akte anzufordern und wollte nach Akteneinsicht entscheiden, ob weitergemacht werden soll.

Re: Abrechnung Akteneinsicht

Verfasst: 19.03.2010, 17:52
von Adora Belle
Ich versteh nicht, wieso in solchen Fällen keine Vereinbarung getroffen wird. Ist doch total üblich, daß die Akteneinsicht für pauschale 30 (oder 50 oder 75 oder wasweißich) EUR gemacht wird, zzgl. Auslagen. Daß die Vorstellungen von Mandant - quasi nix gemacht, also kostet's auch nix - und Anwalt - ich nehm immer die Mittelgebühr - da weit auseinanderliegen, ist ja klar.

Irgendeine Gebühr ist entstanden, die 4100 aber keinesfalls, weil der Auftrag gar nicht so weit reichte. Es kann nur eine Einzeltätigkeit sein. An Deiner Stelle würde ich den Kompromiß versuchen, den beiden die 4302-Mindestgebühr schmackhaft zu machen.

Re: Abrechnung Akteneinsicht

Verfasst: 19.03.2010, 18:05
von Finja75
Danke Adora Belle, das werde ich versuchen.

Auf jeden Fall ist es doch aber Sache des RA die Mandanten über Kopiekosten und Auslagenpauschale hinausgehende Gebühren zu unterrichten oder und nicht meine?!?!

Re: Abrechnung Akteneinsicht

Verfasst: 19.03.2010, 18:09
von Adora Belle
Natürlich ist es das. Vor allem ist es mißlich, wenn zwischen den Beteiligten nicht klar ist, daß es was kostet, und wieviel es kosten wird. Du sitzt in diesem Fall ja zwischen allen Stühlen und kannst es keinem recht machen.

Bei uns - so als Anhaltspunkt - wird die AE mit (kurzer) Erstberatung üblicherweise als Pauschalbetrag von 50 EUR netto oder 75 EUR netto vereinbart. Hilft evtl fürs nexte mal.