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Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben - kfa

Verfasst: 19.03.2010, 09:33
von tine001
hallo einen schönen Freitag an alle,

hab grad ein Denkproblem.
Folgendes: Rechtsstreit, GT hat stattgefunden, nachträglich kam es zu einem Vergleich.

SO, Kostenentscheidung lautet: die Kosten des Verfahrens trägt der beklagte. Die Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben. Ergo heißt das, dass der Kläger KFA an Gericht stellen kann über 1,3 VG +1,2 TG + Gerichtskosten, nur halt die 1,0 Einigungsgebühr nicht mit rein nehmen kann, weil die jeder selber trägt?

LG Tine

Re: Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben - kfa

Verfasst: 19.03.2010, 09:44
von gkutes
rischtisch

Re: Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben - kfa

Verfasst: 19.03.2010, 09:49
von tine001
tankeschön :)