FoReNo.de

Forum und Portal für Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte

ReNo-Forum ReNo-Portal
Neue BeiträgeSucheRegistrieren
 
   
 


Benutzername:   Passwort:   Mich bei jedem Besuch automatisch anmelden  

Aktuelle Zeit: 09.09.2010, 20:32




 
Suche im Thema:
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Nächste
Autor Nachricht
  Verfasst: 02.03.2010, 14:47 -  KFA Reisekosten
Hallo Ihr,

ich habe wahrscheinlich gerade einen Denkfehler, deshalb wollte ich Euch mal fragen, was Ihr davon haltet. Wir haben bei Gericht einen Kostenausgleichungsantrag wie folgt gestellt:

Gegenstandswert: 80.176,76 EUR
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV, § 13 RVG 1.660,10 EUR
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV, § 13 RVG 1.532,40 EUR
Fahrtkosten gemäß Nr. 7003 VV RVG 584 km x EUR 0,30 175,20 EUR
Tage- und Abwesenheitsgeld gemäß Nr. 7005 Ziff. 2 VV RVG 35,00 EUR
Fahrtkosten gemäß Nr. 7003 VV RVG 560 km x EUR 0,30 168,00 EUR
Tage- und Abwesenheitsgeld gemäß Nr. 7005 Ziff. 2 VV RVG 35,00 EUR
Entgelt für Post- und Telekommunikations-
dienstleistungen gem. Nr. 7002 VV (pauschal) 20,00 EUR
Endsumme 3.625,70 EUR

Mandant ist Vorsteuerabzugsberechtigt.

Nun kam der KFB mit der Mitteilung, dass alle Kosten, außer die Reisekosten, erstattungsfähig sind. Begründung: Die angemeldeten Reisekosten waren abzusetzen, da es dem RA nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Beschl. v. 13.07.04, Az. X ZB 40/03) durchaus möglich und zuzumuten gewesen wäre, einen RA am Ort des Prozessgerichts sachgerecht schriftlich zu informieren. Die Kosten für die schrifliche bzw. fernmündliche Beauftragung und Info eines ortsansässigen Prozessbev. sind nicht bezifferbar, so dass diese der ständigen Spruchpraxis des Brandenburgischen OLG entsprechend bei der FEstsetzung nicht zu berücksichtigen waren.

:shock:

ICh habe jetzt eine GEgenüberstellung gemacht:

Kosten im Falle einer Beauftragung mit Terminsvertreter:
Wir:
1,3 VG 3100 aus = 1.660,10 EUR
Auslagen = 20,00 EUR
Gesamt: 1.680,10 EUR

evtl. Terminsvertreter:
0,65 VG 3401 aus80.176,76 EUR = 830,05 EUR
1,2 TG 3104 aus 80.176,76 EUR = 1.532,40 EUR
Auslagen = 20,00
Gesamt: 2.382,45

Wir gesamt: 1.680,10 EUR
+ Terminsvertreter gesamt: 2.382,45 EUR
Summe: 4.062,45 EUR

Kosten ohne Terminsvertreter:

1,3 VG 3100 = 1.660,10 EUR
1,2 TG 3104 = 1.532,40 EUR
Auslagen = 20,00 EUR
Gesamt: 3.212,50 EUR

Mehrkosten: 4.062,45 - 3.212,50 = 849,95

Die Reisekosten betragen zusätzlich insgesamt EUR 413,20, so dass diese insgesamt ja viel geringer sind, als wenn wir einen Terminsvertreter beauftragt hätten.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass der KFB falsch ist und wir dagegen Beschwerde einlegen müssten mit o. g. Begründung oder habe ich hier wirklich einen Denkfehler...

Ich wäre EUch für Eure Hilfe wirklcih dankbar.

Viele Grüße


 Bitte beachte auch unseren Werbepartner. Vielen Dank!
 


  Verfasst: 02.03.2010, 14:57 -  Re: KFA Reisekosten
Hier fehlen wesentliche Infos: WO wohnt Mandant, WELCHES Gericht, WO wohnt RA


  Verfasst: 02.03.2010, 14:57 -  Re: KFA Reisekosten
Sitzt der Mandant am Ort der Kanzlei? Ggf.: Welcher Sitz ist dichter am Gerichtsort?


  Verfasst: 02.03.2010, 14:57 -  Re: KFA Reisekosten
Hier fehlen grundsätzliche Angaben zum Sachverhalt...

WER (Privat, InSoVerw,...) ist euer Auftraggeber, WO sitzt euer Auftraggeber, WO sitzt ihr, WO sitzt das Gericht...???


  Verfasst: 02.03.2010, 14:58 -  Re: KFA Reisekosten
LOL - drei Freds mit dem gleichen Gedanken zur gleichen Zeit :P :P :P :P


  Verfasst: 02.03.2010, 15:02 -  Re: KFA Reisekosten
Ich sage, ja, Beschwerde mit o. g. Begründung. Weil, hättest du tatsächlich einen TV auch schriftlich unterrichten müssen, kommen noch die Kopierkosten dazu (der braucht schließlich fast die ganze Akte).


  Verfasst: 02.03.2010, 15:02 -  Re: KFA Reisekosten
Ok sorry,

Unser Mandant (Insolvenzverwalter) sitzt in Dresden, Kanzlei auch in DD, Gericht Neuruppin (Nähe Berlin)


  Verfasst: 02.03.2010, 15:05 -  Re: KFA Reisekosten
Na denne dürfte der Fall mit Blick auf die von der Rechtspflegerin zitierte Rechtsprechung ja (eigentlich) eindeutig sein... ;) keine Reisekosten...

Abrechnen gegenüber dem Mandanten kannst du die Reisekosten natürlich trotzdem...


  Verfasst: 02.03.2010, 15:07 -  Re: KFA Reisekosten
Na aber die Kosten für uns und terminsvertreten wären doch eigentlich höher als unsere kosten, welche wir beantragt hatten, festzusetzen oder sind hier nur die terminsvertretergebühren maßgeblich?


  Verfasst: 02.03.2010, 15:27 -  Re: KFA Reisekosten
darauf kommt es überhaupt nicht an - ein Insolvenzverwalter sollte in der Lage sein, Rechtsanwälte am Gerichtsort zu beauftragen. Reisekosten bzw. UV-Kosten wären denn schon nicht entstanden, sind deshalb also von vornherein nicht erstattungsfähig.


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
 [ 26 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3  Nächste

Verwandte Themen:
Reisekosten
Datum: 28.02.2010, 22:06
ReNo-Forum: Kostenrecht - RVG / KostRModG
Reisekosten KFA
Datum: 01.03.2010, 12:00
ReNo-Forum: Kostenrecht - RVG / KostRModG
Reisekosten
Datum: 21.06.2010, 11:13
ReNo-Forum: Kostenrecht - RVG / KostRModG
Reisekosten etc. ggü. RSV
Datum: 08.03.2010, 10:47
ReNo-Forum: Kostenrecht - RVG / KostRModG
Reisekosten
Datum: 04.11.2009, 11:47
ReNo-Forum: Kostenrecht - RVG / KostRModG

Aktuelle Zeit: 09.09.2010, 20:32



ReNo-PortalReNo-ForumNeue BeiträgeSucheRegistrieren
Impressum - phpBB -
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de