Abrechnung OWi Sache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Eva035
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#1

24.02.2010, 09:35

Hallo liebe Kollegen, habe eine OWi Sache abgerechnet:

5100
5103
5109
5115

RSV hat alles anerkannt, nur die Dokumentenpauschale, die m. E. in Höhe von 40,00 € entstehen auf 20 € gekürzt, mit der Begründung, dass es ja nur eine Angelegenheit ist.

Ist das ok? Bekommen eigentlich immer 40 € erstattet
nicole73
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#2

24.02.2010, 10:29

Die RS versuchen es immer wieder. Theoretisch bekommst du auch 2 mal Auslagen. Aber wer legt sich schon wegen 20,00 EUR mit der RA an?!
Eva035
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#3

24.02.2010, 10:30

stimmt, aber mein Chef würde sich für 20 € mit denen anlegen!?!
Eva035
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#4

24.02.2010, 11:21

kann mir denn keiner sagen, wie ich es meinem Chef begründen kann oder der RSV das wir die 20 € doch bekommen??
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Trude
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#5

24.02.2010, 11:53

Dokumentenpauschale? Für Kopien? Oder meinst Du Auslagenpauschale für Strafsache und OWi-Sache?
Die Einsamkeit wäre ein idealer Zustand, wenn man sich die Menschen aussuchen könnte, die man meidet.
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Adora Belle
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#6

24.02.2010, 12:15

Du meinst sicher die Auslagenpauschale.

Es ist ein Unterschied, ob es wir uns im Strafrecht oder im OWi-Recht befinden. Für den strafrechtlichen Bereich dürfte inzwischen gefestigte Rechtsprechung sein, daß die Pauschale für Ermittlungsverfahren und 1. Instanz insgesamt nur einmal anfällt. Bei Bußgeldsachen dagegen stehen die Meinungen, soweit ich das überblicke, jetzt ungefähr 50:50. Argument für 2 Auslagenpauschalen - das Bußgeldverfahren ist dem Verwaltungsverfahren vergleichbar, weil im Gegensatz zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Behörde hier eine eigene der Rechtskraft fähige Entscheidung treffen kann, deshalb entsprechend § 17 Ziff. 1 verschiedene Angelegenheiten.

Entscheidungen zu beiden Meinungen findest Du auf der Burhoff-Seite.
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