Hallo liebe Kollegen, habe eine OWi Sache abgerechnet:
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RSV hat alles anerkannt, nur die Dokumentenpauschale, die m. E. in Höhe von 40,00 € entstehen auf 20 € gekürzt, mit der Begründung, dass es ja nur eine Angelegenheit ist.
Ist das ok? Bekommen eigentlich immer 40 € erstattet
Abrechnung OWi Sache
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Du meinst sicher die Auslagenpauschale.
Es ist ein Unterschied, ob es wir uns im Strafrecht oder im OWi-Recht befinden. Für den strafrechtlichen Bereich dürfte inzwischen gefestigte Rechtsprechung sein, daß die Pauschale für Ermittlungsverfahren und 1. Instanz insgesamt nur einmal anfällt. Bei Bußgeldsachen dagegen stehen die Meinungen, soweit ich das überblicke, jetzt ungefähr 50:50. Argument für 2 Auslagenpauschalen - das Bußgeldverfahren ist dem Verwaltungsverfahren vergleichbar, weil im Gegensatz zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Behörde hier eine eigene der Rechtskraft fähige Entscheidung treffen kann, deshalb entsprechend § 17 Ziff. 1 verschiedene Angelegenheiten.
Entscheidungen zu beiden Meinungen findest Du auf der Burhoff-Seite.
Es ist ein Unterschied, ob es wir uns im Strafrecht oder im OWi-Recht befinden. Für den strafrechtlichen Bereich dürfte inzwischen gefestigte Rechtsprechung sein, daß die Pauschale für Ermittlungsverfahren und 1. Instanz insgesamt nur einmal anfällt. Bei Bußgeldsachen dagegen stehen die Meinungen, soweit ich das überblicke, jetzt ungefähr 50:50. Argument für 2 Auslagenpauschalen - das Bußgeldverfahren ist dem Verwaltungsverfahren vergleichbar, weil im Gegensatz zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Behörde hier eine eigene der Rechtskraft fähige Entscheidung treffen kann, deshalb entsprechend § 17 Ziff. 1 verschiedene Angelegenheiten.
Entscheidungen zu beiden Meinungen findest Du auf der Burhoff-Seite.