Hallo,
hab da ein kleines Problem. Wir haben eine Klage gemacht mit folgendem Antrag: Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr in Höhe von 0,65 aus einem Streitwert von 500,00 € zu zahlen.
Jetzt hat das Gericht gemeckert, weil der Antrag nicht beziffert ist. Soweit so gut. Hab nur grad ein Denkproblem bei der Bezifferung.
Bei einem SW von 500,00 € ist der nicht anrechenbare Teil v. 0,65 ein Betrag von 29,25 €. Hau ich dann hier noch die vollen 20,00 € Auslagenpauschale drauf, oder die halben also 10,00 € oder 20% von 29,25 €??? Da ist grad ein riesen Loch in meinem Gehirn. Dazu kommt ja dann noch die Ust.
vielleicht kann mir ja jemand zum Wochenabschluss helfen.
Lg Tine
nicht anrechenbare GG in Klage
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Die Auslagenpauschale wird aus der vollen Gebühr berechnet. Also aus der 1,3
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Du hast doch mit einer 1,3 GG nur einen Betrag von 58,50 €. Daraus 20 % = 11,70 € als Auslagenpauschale
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Ach ja, das hab ich gar nicht gesehen.
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hä? jetzt hab ich grad nen kompletten leerlauf im kopp.
nehmen wir folgenden antrag:
die beklagte wird weiter verurteilt an den kläger den nicht anrechenbaren teil der geschäftsgebühr von o,65 aus eine sw von 500 € in höhe von...... € zu zahlen. welchen betrag müsste ich dann in den antrag schreiben? kapier das immer besser an einem beispiel.
sorry aber hab grad nen brett vor kopf
nehmen wir folgenden antrag:
die beklagte wird weiter verurteilt an den kläger den nicht anrechenbaren teil der geschäftsgebühr von o,65 aus eine sw von 500 € in höhe von...... € zu zahlen. welchen betrag müsste ich dann in den antrag schreiben? kapier das immer besser an einem beispiel.
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jetzt war ich doch tatsächlich selbst verwirrt, das müsste doch auf das Gleiche rauskommen oder nicht?Lupi hat geschrieben:nein, nein, nein...
nur die 1/2 der GG, die in der VG aufgegangen ist, abziehen.
Also die außergerichtliche Bruttorechnung nur um 29,25 € kürzen!
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also ich hab bis dato immer so gerechnet: 29,25 (halbe GG) + 11,70 auslagen + mwst. ist in dem fall bei einem sw von 500 € = 49,56 €
nach variante von lupi bruttorechnung gg- halb gg= 54,29 €
und nun bin ich vollends verwirrt!!! welche nehm ich nun?
nach variante von lupi bruttorechnung gg- halb gg= 54,29 €
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