nicht anrechenbare GG in Klage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
tine001
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#1

29.01.2010, 13:35

Hallo,

hab da ein kleines Problem. Wir haben eine Klage gemacht mit folgendem Antrag: Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr in Höhe von 0,65 aus einem Streitwert von 500,00 € zu zahlen.

Jetzt hat das Gericht gemeckert, weil der Antrag nicht beziffert ist. Soweit so gut. Hab nur grad ein Denkproblem bei der Bezifferung.

Bei einem SW von 500,00 € ist der nicht anrechenbare Teil v. 0,65 ein Betrag von 29,25 €. Hau ich dann hier noch die vollen 20,00 € Auslagenpauschale drauf, oder die halben also 10,00 € oder 20% von 29,25 €??? Da ist grad ein riesen Loch in meinem Gehirn. Dazu kommt ja dann noch die Ust.

vielleicht kann mir ja jemand zum Wochenabschluss helfen.

Lg Tine
Zuletzt geändert von tine001 am 01.02.2010, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

29.01.2010, 13:36

Die Auslagenpauschale wird aus der vollen Gebühr berechnet. Also aus der 1,3
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#3

29.01.2010, 13:41

alles klar, also die 29,25 € + 20 € + 19% Ust?????

Vielen Dank!!!
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#4

29.01.2010, 13:45

Du hast doch mit einer 1,3 GG nur einen Betrag von 58,50 €. Daraus 20 % = 11,70 € als Auslagenpauschale
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#5

29.01.2010, 13:54

Ich bin ja auch blöd, wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;)
Lupi
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#6

01.02.2010, 12:06

nein, nein, nein...

nur die 1/2 der GG, die in der VG aufgegangen ist, abziehen.

Also die außergerichtliche Bruttorechnung nur um 29,25 € kürzen!
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#7

01.02.2010, 12:10

Ach ja, das hab ich gar nicht gesehen.
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#8

01.02.2010, 18:25

hä? jetzt hab ich grad nen kompletten leerlauf im kopp.
nehmen wir folgenden antrag:
die beklagte wird weiter verurteilt an den kläger den nicht anrechenbaren teil der geschäftsgebühr von o,65 aus eine sw von 500 € in höhe von...... € zu zahlen. welchen betrag müsste ich dann in den antrag schreiben? kapier das immer besser an einem beispiel.

sorry aber hab grad nen brett vor kopf ;)
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#9

01.02.2010, 18:33

Lupi hat geschrieben:nein, nein, nein...

nur die 1/2 der GG, die in der VG aufgegangen ist, abziehen.

Also die außergerichtliche Bruttorechnung nur um 29,25 € kürzen!
jetzt war ich doch tatsächlich selbst verwirrt, das müsste doch auf das Gleiche rauskommen oder nicht?
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#10

01.02.2010, 19:08

also ich hab bis dato immer so gerechnet: 29,25 (halbe GG) + 11,70 auslagen + mwst. ist in dem fall bei einem sw von 500 € = 49,56 €

nach variante von lupi bruttorechnung gg- halb gg= 54,29 €

und nun bin ich vollends verwirrt!!! ;) welche nehm ich nun?
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