Rvg oder Brago?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#1

26.01.2010, 11:56

Hallo,

ich hab eine Unfallakte von 2002. Bis zum heutigen Datum wurde gg. die Haftpflicht immer stückchenweise Beträge geltend gemacht, Schmerzensgeld, Arztkosten.....
Nunmehr wird ein Vergleich geschlossen.
Ich denk ja mal, dass ich nach Brago abrechnen muss, weil Auftragserteilung vor 2004.
Ich bin ein RVG-Kind, da ich meine Ausbildung erst 2006 angefangen habe.
Hab mal ein bissl geschaut und müsste ich gem. brago eine 7,5/10 ("Geschäftsgeb") §118 und eine 15/10 gem. §23 ("Vergleichsgeb") verlangen? Oder hab ich da noch was vergessen?

Vielen Dank im Voraus.
Tine
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

26.01.2010, 12:18

evtl. kommt aber auch das DAV/HUK-Abkommen in Betracht.
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#3

26.01.2010, 12:28

ja irgendsowas meinte mein chef auch, aber das tinchen hat wieder nebel auf der linse und findet keins :)
Gofi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 686
Registriert: 04.09.2006, 22:24
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

26.01.2010, 12:44

Guckst du hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/DAVAbkommen.php

(unter vollständiger Wortlaut)

Ansonsten wenn das Abkommen nicht gilt (sprich wenn die Haftpflichtversicherung nicht in dem Abkommen ist, dann Geschäftsgebühr § 118 I, 1 , ggf. Besprechungsgebühr § 118 I, 2, Vergleichsgebühr § 23.

Hinsichtlich des Gebührenrahmens 5/10 bis 10/10 diesen anhand des § 12 BRAGO ermitteln. Ggf. mit guter Argumentation könnte dieser ausgeschöpft werden und nicht nur in Höhe von 7,5/10 in Ansatz gebracht werden (lange Regulierungsdauer etc…)
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#5

26.01.2010, 12:44

schau mal hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/DAVAbkommen2.php

Musst halt mal schauen, ob die Versicherung dem beigetreten war. Zur Not einfach mal dort anrufen und nachfragen. Habe leider keine Unterlagen mehr dazu vorliegen.
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#6

26.01.2010, 13:26

alles klar, danke
Antworten