Hallo,
ich hab eine Unfallakte von 2002. Bis zum heutigen Datum wurde gg. die Haftpflicht immer stückchenweise Beträge geltend gemacht, Schmerzensgeld, Arztkosten.....
Nunmehr wird ein Vergleich geschlossen.
Ich denk ja mal, dass ich nach Brago abrechnen muss, weil Auftragserteilung vor 2004.
Ich bin ein RVG-Kind, da ich meine Ausbildung erst 2006 angefangen habe.
Hab mal ein bissl geschaut und müsste ich gem. brago eine 7,5/10 ("Geschäftsgeb") §118 und eine 15/10 gem. §23 ("Vergleichsgeb") verlangen? Oder hab ich da noch was vergessen?
Vielen Dank im Voraus.
Tine
Rvg oder Brago?
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- Beruf: Rechtsfachwirtin
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Guckst du hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/DAVAbkommen.php
(unter vollständiger Wortlaut)
Ansonsten wenn das Abkommen nicht gilt (sprich wenn die Haftpflichtversicherung nicht in dem Abkommen ist, dann Geschäftsgebühr § 118 I, 1 , ggf. Besprechungsgebühr § 118 I, 2, Vergleichsgebühr § 23.
Hinsichtlich des Gebührenrahmens 5/10 bis 10/10 diesen anhand des § 12 BRAGO ermitteln. Ggf. mit guter Argumentation könnte dieser ausgeschöpft werden und nicht nur in Höhe von 7,5/10 in Ansatz gebracht werden (lange Regulierungsdauer etc…)
http://www.verkehrslexikon.de/Module/DAVAbkommen.php
(unter vollständiger Wortlaut)
Ansonsten wenn das Abkommen nicht gilt (sprich wenn die Haftpflichtversicherung nicht in dem Abkommen ist, dann Geschäftsgebühr § 118 I, 1 , ggf. Besprechungsgebühr § 118 I, 2, Vergleichsgebühr § 23.
Hinsichtlich des Gebührenrahmens 5/10 bis 10/10 diesen anhand des § 12 BRAGO ermitteln. Ggf. mit guter Argumentation könnte dieser ausgeschöpft werden und nicht nur in Höhe von 7,5/10 in Ansatz gebracht werden (lange Regulierungsdauer etc…)
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
- gabrielle
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- Registriert: 19.11.2008, 15:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
schau mal hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/DAVAbkommen2.php
Musst halt mal schauen, ob die Versicherung dem beigetreten war. Zur Not einfach mal dort anrufen und nachfragen. Habe leider keine Unterlagen mehr dazu vorliegen.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/DAVAbkommen2.php
Musst halt mal schauen, ob die Versicherung dem beigetreten war. Zur Not einfach mal dort anrufen und nachfragen. Habe leider keine Unterlagen mehr dazu vorliegen.