Verfasst: 27.01.2010, 11:26
ALso die Kostenentscheidung ist Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt soweit er verurteilt wurde im Übrigen werden Kosten und Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt.
Habe nochmal bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt Chef wurde im ersten Termin der stattgefunden hat zum PFlichtverteidiger bestellt.
Verbund wurde vom AG durch geführt erst danach wurde abgegeben zum LG. Heißt das nun ich kann die VG höher ansezten. Habe das mit dem erstarkt nicht ganz verstanden. LG hat auch nur verhandelt außer die HAftprüfung die war beim AG.
Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar. Chef drängt auf Abrechnung.
Habe nochmal bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt Chef wurde im ersten Termin der stattgefunden hat zum PFlichtverteidiger bestellt.
Verbund wurde vom AG durch geführt erst danach wurde abgegeben zum LG. Heißt das nun ich kann die VG höher ansezten. Habe das mit dem erstarkt nicht ganz verstanden. LG hat auch nur verhandelt außer die HAftprüfung die war beim AG.
Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar. Chef drängt auf Abrechnung.