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außergerichtliche Vertretung vor Kündigungsschutzklage

Verfasst: 19.01.2010, 18:39
von constantin
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben vor Einreichung der Kündigungsschutzklage auf Wunsch des Mandanten versucht eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu finden. Das hat nicht funktioniert, so dass Klage eingereicht wurde. Die RS will jetzt natürlich die außergerichlichen Kosten nicht übernehmen. Ich habe die Entscheidung des AG München vom 27. April 2007 zitiert, leider ohne Erfolg. Die RS beruft sich auf die Schadensminderungspflicht des VN. Hat jemand eine Entscheidung die greift.

Vielen Dank :)

Verfasst: 19.01.2010, 20:48
von Strubbel
Leider nicht. In diesen Fällen habe ich die RSV auch nie zur Zahlung bekommen. Da muss wohl der Mandant ran!

Verfasst: 19.01.2010, 21:08
von skugga
Och, da jittet inzwischen einiges; vielleicht ist hier ja was passendes dabei:

http://www.rsv-blog.de/versicherer-unterliegt-beim-bgh

Und ganz besonders die folgende Sache, die hier passt wie die Faust aufs Auge:

http://www.rsv-blog.de/arbeitsrecht-das ... verurteilt

Gut Holz!

Verfasst: 21.01.2010, 09:20
von constantin
skugga,

vielen Dank für deine Hilfe; das es gerade die DAS ist, freut mich ganz besonders!!

Verfasst: 21.01.2010, 13:07
von skugga
constantin hat geschrieben:skugga,

vielen Dank für deine Hilfe; das es gerade die DAS ist, freut mich ganz besonders!!
Nix zu danken! Und die DAS wundert mich jetzt irgendwie gar nicht... ;)

Verfasst: 21.01.2010, 13:22
von cjdenver
mmm, also ich muss dazu (aus privatem erlebnis) berichten dass ich seinerzeit keine probleme hatte, meine vorgerichtlichen anwaltskosten von der ARAG zurück zu bekommen. das war sogar einiges, es ging um knapp 15k€ streitwert, aber die haben anstandslos gezahlt... aber vielleicht war das auch einfach nur aus nettigkeit? ;)