außergerichtliche Vertretung vor Kündigungsschutzklage
Verfasst: 19.01.2010, 18:39
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben vor Einreichung der Kündigungsschutzklage auf Wunsch des Mandanten versucht eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu finden. Das hat nicht funktioniert, so dass Klage eingereicht wurde. Die RS will jetzt natürlich die außergerichlichen Kosten nicht übernehmen. Ich habe die Entscheidung des AG München vom 27. April 2007 zitiert, leider ohne Erfolg. Die RS beruft sich auf die Schadensminderungspflicht des VN. Hat jemand eine Entscheidung die greift.
Vielen Dank
ich habe folgendes Problem:
Wir haben vor Einreichung der Kündigungsschutzklage auf Wunsch des Mandanten versucht eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu finden. Das hat nicht funktioniert, so dass Klage eingereicht wurde. Die RS will jetzt natürlich die außergerichlichen Kosten nicht übernehmen. Ich habe die Entscheidung des AG München vom 27. April 2007 zitiert, leider ohne Erfolg. Die RS beruft sich auf die Schadensminderungspflicht des VN. Hat jemand eine Entscheidung die greift.
Vielen Dank