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Anrechenbare Gebühr aus vorgerichtl. Tätigkeit

Verfasst: 19.01.2010, 10:58
von RA-Fee
Hallo,
bin mit meinem Chef mal wieder am diskutieren.
Er ist der Meinung, dass es eine BGH-Entscheidung gibt, wonach die vorgerichtliche GG im MB nicht angerechnet wird, sondern voll geltend gemacht wird.
Kennt jemand eine solche ENtscheidung?
Ich hatte einen MB beantragt, die voll vorgerichtliche GG geltend gemacht. Nun bekomme ich ne Monierung, wonach die GG überhöht sei.

Verfasst: 19.01.2010, 13:06
von gabrielle
er meint wohl den neuen § 15 a RVG. Die Anrechnung bleibt aber bestehen.

Verfasst: 19.01.2010, 14:00
von lizzi loewe
Du kannst die GG voll geltend machen,
dann wird aber die VG für den MB gemindert.

Beide Gebühren voll geht nicht

Verfasst: 19.01.2010, 14:08
von RA-Fee
Das spielt doch dann keine Rolle, ob man die GG oder die VG anrechnet. Oder?

Verfasst: 19.01.2010, 14:12
von lizzi loewe
Wenn der Wert gleich geblieben ist, wohl nicht,
sind aber Teilzahlungen geflossen, dann gibt es einen Unterschied

Verfasst: 19.01.2010, 14:12
von gkutes
aber ihr seht doch, dass es eine Monierung gibt, wenn die GG voll hergenommen wird. Der Automat, der den MB bearbeitet, kann nicht volle GG und MB-Gebühr mindern. Also wird nur eine halbe GG geltend gemacht.

Verfasst: 19.01.2010, 14:13
von nephele
Nun bekomme ich ne Monierung, wonach die GG überhöht sei.
Dann hast du ihm Mahnbescheid vielleicht den Minderungsbetrag nicht eingetragen. Oder du hast angegeben, dass euer Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Verfasst: 19.01.2010, 14:14
von lizzi loewe
Doch
in unserem Programm wird die Geschäftsgebühr voll genommen,
dann wird ein "Minderungsbetrag" gebucht und schon ist es beim Mahngericht durch :wink:

Verfasst: 19.01.2010, 14:17
von gkutes
der Minderungsbetrag muss doch immer rein. Aber der vermindert ja mE die GG

Verfasst: 19.01.2010, 14:19
von lizzi loewe
Bei uns im Forderungkonto bleibt aber die Geschäftsgebühr voll drin
und die Gebühr für den Mahnbescheid wird vermindert
gebucht.

Ist das bei dir im Forderungskonto denn anders??