Zum Sachverhalt
Gegen unsere Mandanten ist ein Versäumnisurteil ergangen. Nunmehr ist KFA der Gegenseite mit der Bitte um Stellungnahme eingegangen.
Da die Gegenseite meines ERachtens zu Gunsten unseres Mandanten einen falschen (geringen) Streitwert angesetzt hat, ist nun meine Frage, ob ich überhaupt Stellung zu dem KFA nehmen muss. Wäre es nicht klüger den KFA einfach so hinzunehmen, heißt, keine Stellungnahme bzw. keinen eigenen KFA, damit dann dementsprechend die "falschen" Gebühren festgesetzt werden?
Stellungnahme des KFA der Gegenseite
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Hey, diesen Fall hatte ich letzte Woche auch
Hab einfach ein SS ans Gericht gemacht und geschrieben:
Teilen wir mit, dass die Beklagte keine Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 11.12.2009 einreichen wird....
LG
Hab einfach ein SS ans Gericht gemacht und geschrieben:
Teilen wir mit, dass die Beklagte keine Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 11.12.2009 einreichen wird....
LG
- nönie
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Ich hatte ja auch vor gar nicht zu reagieren, da man ja "keine schlafenden Hunde wecken möchte".
Aber das Gericht bat ja um Stellungnahme innerhalb von 10 Tage. Manchmal wird ja auch um evtl. Stellungnahme gebeten, aber in meinem Fall leider nicht.
Aber das Gericht bat ja um Stellungnahme innerhalb von 10 Tage. Manchmal wird ja auch um evtl. Stellungnahme gebeten, aber in meinem Fall leider nicht.
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Mach doch einfach so ein einfaches Schreiben....
dann kannst du sagen, dass du die Frist vom Gericht beachtet hast und ebenfalls "keine schlafenden Hunde geweckt hast"Teilen wir mit, dass die Beklagte keine Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 11.12.2009 einreichen wird....
wenn evtl da steht streich ich auch einfach die Frist. Ansonsten machste ein Satz "werden gegen den KFA keine Einwände erhoben". Ich schick das ganze dann auch immer nur im Original (also keine Kop für den Gegner), dann leiten die das auch nicht weiter und machen gleich den KFB
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[font=Times New Roman]Lasse Dich doch nicht verunsichern, dass das Gericht eine Stellungnahme binnen 10 Tasgen erwartet. Irgendeine Frist muss das Gericht ja benennen. Deshalb MÜSST ihr noch lange keine Stellungnahme abgeben! Wenn keine Stellungnahme eingeht bei Gericht, wird anschließend auch antragsgemäß festgesetzt, es sei denn, das Gericht hat den Fehler der Gegenseite per Zwischenverfügung erwähnt, um sich spätere Mehrarbeit zu ersparen.[/font]nönie hat geschrieben:Ich hatte ja auch vor gar nicht zu reagieren, da man ja "keine schlafenden Hunde wecken möchte".
~ Grüßle ~
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