Berechnung Gegenstandswert für Herausgabe + Nutzungsentschäd

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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yvonne26
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#1

12.01.2010, 10:54

Hallo Ihr Lieben,

ich muss den Streitwert berechnen. Ich habe drei Anträge
1) Schadensersatz: 75.000 €
2) Herausgabe Grundstück + Haus
3) Nutzungsentschädigung 1.534 € seit 1.10.2007

Meine Frage ist nun, nehme ich die 75.000 + 1.534 x 12 (oder seit 01.10.2007)??? Was nehme ich für die Herausgabe für einen Wert???

Ich soll bei der RSV Vorschussrechnung fertig machen und gleich die GK anfordern...
Ich hoffe, einer von Euch kann mir helfen... :(
Lieben Gruß

Yvonne
*Nele*
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#2

13.01.2010, 08:21

Bei der Herausgabe des Grundstückes, Hauses, kommt es darauf an, aus welchem Grund. Z.B. wegen Beendigung Mietverhältnis der SW der Räumung, also 12 x Miete.
Ist die Herausgabe aber aus einem anderen Grund, bsp. Kauf, könntest du sogar den Wert der herauszugebenden Sache in Ansatz bringen.
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