Gebühren bei 2. VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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franny
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#1

06.01.2010, 13:11

Hallo...
bekomme ich eine zusätzlich Verfahrensgebühr für 2. VU?
beim ersten Termin erging VU, Gegner hat Einspruch eingelegt, bei 2. Termin wieder nicht erschienen....wir bekamen 2. VU.

Ich habe für das gesamte Verfahren die 3100, 3104 angesetzt und mir wurde nun gesagt, man bekäme noch eine zusätzliche Verfahrensgebühr. Dies ist mir nicht bekannt. Kann mir jemand sagen ob ja und wenn erklären unter welcher Nummer ich diese finde? Danke
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gabrielle
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#2

06.01.2010, 13:18

nein, du bekommst nur die andere Hälfte der TG. Also einen KFB insgesamt beantragen abzüglich bereits festgesetzter (sofern ihr die Kosten schon habt festsetzen lassen), verbleibt eine halbe TG.
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#3

06.01.2010, 13:29

Für die Wahrnehmung von zwei Säumnisterminen erhält man nicht zwei Terminsgebühren nach 3105. Es entsteht hier insgesamt eine 1,2 TG nach 3104, da der RA mehr als einen Termin i.S.v. 3105 wahrgenommen hat.
franny
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#4

15.01.2010, 11:20

Mein Chef möchte es nicht ganz glauben da die Regelungen in BRAGO anders waren.

Aber gut das auch ich mal Recht hatte.

Vielen Dank
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#5

15.01.2010, 11:25

Finja75 hat geschrieben:Für die Wahrnehmung von zwei Säumnisterminen erhält man nicht zwei Terminsgebühren nach 3105. Es entsteht hier insgesamt eine 1,2 TG nach 3104, da der RA mehr als einen Termin i.S.v. 3105 wahrgenommen hat.
:genau :daumen
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#6

15.01.2010, 11:52

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das zu BRAGO-Zeiten anders war?! Aber hauptsache du hast heute Recht! :)
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#7

15.01.2010, 11:59

[font=Times New Roman]§ 38 I, II BRAGO kein Begriff (mehr)? :wink: [/font]
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#8

15.01.2010, 12:36

hey, ist doch schon sooooooo lange her. jetzt müssen wir uns mit dem RVG rumschlagen. :motz
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#9

15.01.2010, 12:37

[font=Times New Roman]Herumschlagen ist richtig. :lol:
Das gab es zu BRAGO-Zeiten nicht! :P
[/font]
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#10

15.01.2010, 13:29

Ja es ist ein schönes Gefühl auch mal Recht zu haben...BRAGO hatte ich nicht mehr gelernt.

Vielen Dank
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