Kündigungsschutzklage - Abrechnung mit Mehrwert ?
Verfasst: 18.12.2009, 15:00
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob ich bei folgender Berechnung richtig liege, denn als Alternative käme mir auch noch in den Sinn, die VG auf den geringeren GW zu beziehen und die Diffeenzgebühr wegzulassen. Kann mir nachfolgende Berechnung jemand bestätigen ?
einfache Kündigungsschutzklage, Güteverhandlung, Einigung nebst zusätzlicher Abfindung und Erstellung eines Zeugnisses.
Streitwertbeschluss:
GW: 2.040,-
Mehrwert für Vergleich: 250,-
Meine Idee der RA-Gebühren:
1,3 VG aus 2.040,- Nr. 3100
0,8 DG aus 2.040,- Nr. 3101 Nr.2
1,2 TG aus 2.040,- Nr. 3104
1,0 Einigungsgebühr aus 2.290,- Nr. 1003
Die Nr. 3102 Nr. 2 sehe ich hier wegen dem Zeugnis gegeben oder entsteht diese Gebühr nur, wenn man zB über weitere Lohnansprüche verhandeln würde ? Über das Zeugnis wurde nicht verhandelt, sondern nur der Vergleich geschlossen. Das würde gegen eine DG sprechen, oder ?
Gruß, Lola
ich bin mir nicht sicher, ob ich bei folgender Berechnung richtig liege, denn als Alternative käme mir auch noch in den Sinn, die VG auf den geringeren GW zu beziehen und die Diffeenzgebühr wegzulassen. Kann mir nachfolgende Berechnung jemand bestätigen ?
einfache Kündigungsschutzklage, Güteverhandlung, Einigung nebst zusätzlicher Abfindung und Erstellung eines Zeugnisses.
Streitwertbeschluss:
GW: 2.040,-
Mehrwert für Vergleich: 250,-
Meine Idee der RA-Gebühren:
1,3 VG aus 2.040,- Nr. 3100
0,8 DG aus 2.040,- Nr. 3101 Nr.2
1,2 TG aus 2.040,- Nr. 3104
1,0 Einigungsgebühr aus 2.290,- Nr. 1003
Die Nr. 3102 Nr. 2 sehe ich hier wegen dem Zeugnis gegeben oder entsteht diese Gebühr nur, wenn man zB über weitere Lohnansprüche verhandeln würde ? Über das Zeugnis wurde nicht verhandelt, sondern nur der Vergleich geschlossen. Das würde gegen eine DG sprechen, oder ?
Gruß, Lola