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Erlaß KFB ohne Stellungnahme des Mdt.

Verfasst: 16.12.2009, 14:12
von domel 3008
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen...

steh ich aufn Schlauch oder bring ich etwas durcheinander. Ich dachte immer, das wenn die Gegenseite nen KFA einreicht wir Ihn auch zur Stellungnahme bekommen. Aber in diesem Fall wurde der KFB einfach erlassen und unserem Mandanten zugestellt.

Fall:
Unser Mandant sitzt in der Schweiz.
Einstweiliges Verfügungsverfahren, da waren wir aber noch nicht vertretungsberechtigt, sondern haben nur von unserem dann die e.V. bekommen und ihn zur Abschlußerklärung geraten; hat er auch getan.
Am 16.11. geht KFA des Antragstellers bei Gericht ein und am 18.11. !!! wird der KFB schon erlassen und unserem Mandanten in die Schweiz zugestellt. (Der Gegner hat noch nicht gewusst, dass wir ihn vertreten, da wir erst Anfang Dezember dies gegenüber ihm angezeigt haben, als wir ihm die Abschlußerklärung übersandten)

Gibt es nicht nen Paragraphen, der regelt, dass man den KFA zur Stellungnahme erhalten sollte? Brauch es nämlich hieb und stichfest für meinen Chef...und natürlich auch für mich selbst :wink: Und kann man jetzt nicht gegen den KFB angehen so im Sinne des rechtlichen Gehörs?

Bin euch dankbar, wenn ihr mir nen bisschen auf die Sprünge helfen könntet. Vielen Dank!

Verfasst: 16.12.2009, 14:14
von LuzZi
Wenn der KfA korrekt ist, dann erlassen viele Gerichte gleich den KfB und senden beides dann in eins ab. Manche schicken vorab den KfA, andere eben nicht. Verpflichtet sind sie nicht, den KfA vorab zur Stellungnahme zu übersenden.

Verfasst: 16.12.2009, 14:17
von gkutes
Verpflichtet sind sie nicht, den KfA vorab zur Stellungnahme zu übersenden.
so seh ich das auch. Vorallem im einstweiligen Verfahren. Da geht alles schneller =) wenn der KFB deines Erachtens nicht richtig ist, kannst du Beschwerde einlegen

Verfasst: 16.12.2009, 14:21
von domel 3008
wow...danke für die schnelle antwort.
da hab ich dann wohl echt nen denkfehler gehabt, war mir echt sicher.

Aber leider ist der kfb auch noch richtig, also muss unser mandant wohl oder übel bezahlen. aber das hatte ich eben nocht nicht, daß beides gleich zusammen zugestellt wird. entweder wir stellen kfa oder wir bekommen den der gegenseite zur stellungnahme.

vielen dank und euch noch nen schönen stressfreien arbeitstag :)

Verfasst: 16.12.2009, 14:23
von gkutes
der hätte auch zahlen müssen, wenn er den kfa zur stellungnahme vorher bekommen hätte... ;)

Verfasst: 16.12.2009, 15:54
von Asgoth
Verpflichtet sind sie nicht, den KfA vorab zur Stellungnahme zu übersenden.
Mit Blick auf § 321a ZPO könnte man da aber schon dafürhalten oder? :?

M.E. schneidet sich der RPfl ins eigene Fleisch, wenn er die KFA nicht zur StN rausschickt - denn so riskiert er gleich ein RM gegen den KFB wegen etwas, was andernfalls im Rahmen des KF-Verfahrens hätte geklärt werden können. Und welcher RPfl hat schon gern ne Beschwerde am Hals ;)

Verfasst: 16.12.2009, 16:05
von LuzZi
Ja, mit dem 321a hast du recht. Die bei meinem Chef sehr beliebte Anhörungsrüge *würg*

Verfasst: 16.12.2009, 16:13
von gkutes
is ja ekelhaft. naja-aber der KFB is ja richtig *puh*

Verfasst: 16.12.2009, 16:16
von Asgoth
ach der war richtig... upala... das hab ich wohl ein "nicht" dazu fantasiert... :oops:

Verfasst: 16.12.2009, 16:33
von LuzZi
Ich hab erst gedacht, du meinst das im Allgemeinen Asgoth :lolaway