Abrechnung der Fahrtkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#1

16.12.2009, 13:59

Hey

Ich hab noch nie Fahrtkosten separat abgerechnet, daher meine wahrscheinlich eher peinliche Frage, wie macht man das?

Unserer Mandantin wurde PKH zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA´s bewilligt. Da wir aber nicht ortsansässig sind, soll ich ihr nun die Fahrtkosten in Rechnung stellen. (10,00 €). Wie muss so eine Rechnung aussehen?

Kann mir jemand ein Muster zeigen? Eine Rechnungsnr. muss doch auch vergeben werden oder?

VG

ellimorelli
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rit-sch
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#2

16.12.2009, 14:17

Ich hätte starke Bedenken, dem Mandanten überhaupt eine Rechnung zu schicken. Während bestehender Beiordnung darf dem Mandanten nichts in Rechnung gestellt werden.

Eine Ex-Chefin von mir hatte vor Jahren mal ein Ermittlungsverfahren am Hals, weil sie trotz PKH-Bewilligung mit Beiordnung die Fotokopiekosten direkt mit den Mandanten abgerechnet hat.

Ich denke nicht, dass sich in dieser Hinsicht was geändert hat, also lieber Vorsicht. :!:
Liebe Grüße
Rita


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ellimorelli
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#3

16.12.2009, 14:20

oh okay, dass wusste ich nicht und mein Chef sicherlich auch nicht. Danke für den Hinweis. Also bleiben wir nun auf den Kosten quasi sitzen, richtig?
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cjdenver
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#4

16.12.2009, 14:59

also moment mal...

ist das verfahren denn schon abgeschlossen, wenn ja wem wurden die kosten auferlegt? wenn es noch läuft dann würde ich auch damit warten, sachen in rechnung zu stellen. aber danach geht das natürlich ganz normal seinen weg. im übrigen wird pkh immer nur in höhe der vergütung eines gerichtsansässigen rechtsanwalts gewährt...

gruß,

Chris
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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ellimorelli
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#5

16.12.2009, 15:05

das verfahren läuft noch. heute ist der Termin und eben diese Fahrtkosten wollte mein Chef von der Mdt.in haben.
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cjdenver
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#6

16.12.2009, 15:10

achso... naja, dann würd ich lieber erst warten bis urteil ergangen ist. dann machst du eine rechnung für das gericht oder den gegner (je nachdem wers übernehmen muss) und eine für den mandanten über die reisekosten. aber eigentlich steht ja schon jetzt fest dass der rechtsanwalt diese kosten dem mandanten aufdrücken muss, von daher frag ich mich warum nicht gleich eine rechnung rausgehen darf... (@ellimorelli)
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#7

16.12.2009, 15:17

aber warum darf man denn nicht während des Verfahrens eine Rechnung stellen? Mein Chef rief nämlich gerade an und ich hatte ihm gesagt, dass wir damit warten sollten. Er meinte, dass er die gleich schreiben will und das auch schon der Mandantin mitgeteilt hat und diese damit einverstanden ist. Außerdem sagte er noch, dass ja die Mandantin ihn unbedingt als RA haben wollte und damals schon darauf hingewiesen wurde bzgl. der Fahrtkosten.
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cjdenver
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#8

16.12.2009, 15:43

jep, das ist der punkt den ich auch nich versteh. aber wenn beide seiten mit der rechnungstellung einverstanden sind, dann hau raus den wisch ;) mal ganz ehrlich, für 10 euro isses ja nu auch kein grosses ding...
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#9

16.12.2009, 16:25

aber warum darf man denn nicht während des Verfahrens eine Rechnung stellen?
Zur Information: Die Beiordnung endet nicht mit Abschluss des Verfahrens, sondern erst, wenn sie vom Gericht aufgehoben wird.

Das Verfahren gegen meine Ex-Chefin war wegen ungefähr 12,00 DM eingeleitet worden.

Ob das Einverständnis der Mandantin an der potentiellen Strafbarkeit etwas ändert, kann ich allerdings nicht beurteilen.
Liebe Grüße
Rita


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NORTHERN DINO
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#10

16.12.2009, 17:41

cjdenver hat geschrieben:im übrigen wird pkh immer nur in höhe der vergütung eines gerichtsansässigen rechtsanwalts gewährt...
[font=Times New Roman]Die Quelle, woraus sich das ergibt, hätte ich gerne mal gewusst... [/font]
~ Grüßle ~
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