Abrechnung der Fahrtkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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advocatus diaboli
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#21

17.12.2009, 12:00

Meiner Meinung nach ist die Sperrwirkung im Sinne von "soweit PKH bewilligt wurde, darf gegenüber dem Mdt. nichts abgerechnet werden" zu verstehen.
cjdenver
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#22

17.12.2009, 12:01

naja so mein ich das doch mit den notwendigen kosten und den darüber hinaus gehenden kosten... was notwendig ist fällt unter die pkh, der rest wird dem mandanten direkt in rechnung gestellt... ;)
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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rit-sch
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#23

17.12.2009, 13:11

Ehrlich? Stellt ihr Auslagen zzgl. USt in Rechnung? Das seh ich aber anders. Dem Anwalt sind die Auslagen zu erstatten, aber er darf darauf nicht noch USt. erheben, denn es sind ja lediglich Auslagen, nicht aber erbrachte Leistungen.
Hallo? Auf die Auslagenpauschale nach 7001 kriegst du doch auch Ust. Wo ist denn da der Unterschied?

Selbstverständlich kannst du auf die im RVG vorgesehenen Auslagen, ob nun Fotokopiekosten oder Reisekosten USt. erheben. Anders ist es nur, wenn du z. B. tatsächlich verauslagte Beträge in Rechnung stellst.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
gkutes

#24

17.12.2009, 13:22

elli, du musst noch sagen, was das für Fahrtkosten sind. Ist das km-Geld oder eine Fahrkarte? Auf eine Fahrkarte berechnen wir nicht extra noch mal USt, in dieser ist ja schon MwSt drin.
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ellimorelli
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#25

17.12.2009, 14:31

es handelt sich um km-Geld plus Tag- und Abwesenheitsgeld (2 h).
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gkutes

#26

17.12.2009, 14:35

dort kommt auf jeden fall UST drauf. das können aber dann nicht nur 10 euro sein. Das Abwesenheitsgeld ist doch alleine schon 20 eus
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ellimorelli
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#27

17.12.2009, 14:41

ja, insgesamt ist nun die Rechnung bei 35,80 €
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ellimorelli
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#28

17.12.2009, 14:42

hab es nun so geschrieben:

wie beim Termin am 16.12.2009 vor dem Amtsgericht Stadtroda besprochen, erlauben wir uns Ihnen nachfolgende Rechnung zu übersenden. Die Überweisung bitten wir unter Angabe der Rechnungsnummer .../2009 vorzunehmen.
Kostenrechnung

Fahrtkosten Nr. 7003 VV RVG Termin am 16.12.2009
(33,6 km (Hin - u. Rückfahrt) á 0,30 €) 10,08 €
Tag- und Abwesenheitsgeld Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 20,00 €

Zwischensumme 30,08 €
19,0% Umsatzsteuer Nr.7008 VV RVG 5,72 €

GESAMTBETRAG 35,80 €
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cjdenver
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#29

17.12.2009, 16:02

ja na das ist dann natürlich auch okay, ich dachte es geht um ne taxirechnung oder fahrkarten oder sowas (wegen dem glatten betrag von 10 €). denn dann wären es wie ich geschrieben hab nur auslagen, auf die keine USt. drauf darf; somit haben rit-sch, gkutes und ich wohl alle recht ;)
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