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Gegenstandswert Ehegattenunterhalt auf null

Verfasst: 09.12.2009, 10:35
von Nili
Hallo Ihr,

folgendes Problem:

Was ist wenn:

1. ich außergerichtlich tätig bin
2. in einer Ehegattenunterhaltssache (nach Scheidung)

Inhalt:

Mdt. muss laut Urteil Unterhalt zahlen und nu is er arbeitslos. Wir habe jetzt an GEgenseite geschrieben das er nicht mehr zahlen kann. Quasi eine ABänderung auf null. Normalerweise würde ich ja den Differenzbetrag zwischen gezahlten Unterhalt und nunmehr ausgerechneten unterhalt nehmen. GEht ja hier schlecht da wäre der Gegenstandswert ja null. Wie löse ich das Problem.

Brauche dringend Hilfe.

Danke im Voraus.

Verfasst: 09.12.2009, 11:30
von Pepples
Wieso geht das nicht? Wenn du vorher 100 € zahlen musstest und jetzt nix mehr, ist doch ne Differenz von 100 € da.

Verfasst: 09.12.2009, 11:34
von lucy1510
Ich würde in diesem Fall auch die Differenz von dem bislang ausgeurteilten und dem jetzt zu zahlenden nehmen.

Verfasst: 09.12.2009, 11:40
von Nili
hm stimmt eigentlich also wenn ich nen unterhalt von tausend zahlen musste und jetzt null habe nehm ich als streit wert die 1000 an.

Verfasst: 09.12.2009, 11:43
von Nili
bzw. muss ich jetzt die 1000 € mal 12 nehmen. Das wäre ja dann mein streitwert oder?

Verfasst: 09.12.2009, 12:47
von Pepples
Genau :mrgreen: