Gegenstandswert Ehegattenunterhalt auf null
Verfasst: 09.12.2009, 10:35
Hallo Ihr,
folgendes Problem:
Was ist wenn:
1. ich außergerichtlich tätig bin
2. in einer Ehegattenunterhaltssache (nach Scheidung)
Inhalt:
Mdt. muss laut Urteil Unterhalt zahlen und nu is er arbeitslos. Wir habe jetzt an GEgenseite geschrieben das er nicht mehr zahlen kann. Quasi eine ABänderung auf null. Normalerweise würde ich ja den Differenzbetrag zwischen gezahlten Unterhalt und nunmehr ausgerechneten unterhalt nehmen. GEht ja hier schlecht da wäre der Gegenstandswert ja null. Wie löse ich das Problem.
Brauche dringend Hilfe.
Danke im Voraus.
folgendes Problem:
Was ist wenn:
1. ich außergerichtlich tätig bin
2. in einer Ehegattenunterhaltssache (nach Scheidung)
Inhalt:
Mdt. muss laut Urteil Unterhalt zahlen und nu is er arbeitslos. Wir habe jetzt an GEgenseite geschrieben das er nicht mehr zahlen kann. Quasi eine ABänderung auf null. Normalerweise würde ich ja den Differenzbetrag zwischen gezahlten Unterhalt und nunmehr ausgerechneten unterhalt nehmen. GEht ja hier schlecht da wäre der Gegenstandswert ja null. Wie löse ich das Problem.
Brauche dringend Hilfe.
Danke im Voraus.