Geschäftsgebühr bei Kostenausgleichung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jappi
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#1

09.12.2009, 07:57

Hilfe, helft mir blos.
Was mache ich mit der Geschäftsgebühr bei der Kostenausgleichung. Geschäftsgebühr wurde im Urteil der II. Instanz der Gegenseite zur Zahlung auferlegt. Spielt das eine Rolle? Muss ich die Geschäftsgebühr in Ansatz bringen?

Liebe Grüße
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sunshine24
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#2

09.12.2009, 08:16

Also, die Geschäftsgebühr kommt NIE in den Kostenfestsetzungsantrag, auch nicht in den Kostenausgleichsantrag.

Wie ist denn die Kostengrundentscheidung? Quotelung für beide Instanzen? Und ist das im Urteil II. Instanz eine 1,3 GG oder eine 0,65 GG? Wenn 1,3 GG, dann musste - sofern Quotelung - die GG anrechnen, allerdings dann im Kfa für die I. Instanz.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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13
NORTHERN DINO
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#3

09.12.2009, 08:35

[font=Times New Roman]sunshine24 macht das schon... :lol: [/font]
~ Grüßle ~
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bruesselbach
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#4

09.12.2009, 08:59

Geschäftsgebühr gehört nicht in den Kostenfestsetzungsantrag, diese wird auf die Verfahrensgebühr angerechnet, also nur verminderte Verfahrensgebühr ansetzen.
Jappi
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#5

09.12.2009, 09:31

Die Gegenseite wurde verurteilt, die 0,65 Geschäftsgebühr zu zahlen.
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Kasimir1603
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#6

09.12.2009, 09:35

Dann musst Du hier m.E. nicht anrechnen und kannst die volle 1,3 VG ansetzen im KFA.
Ciao Kasi

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Jappi
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#7

09.12.2009, 09:38

Ok, danke schön. Hier bekommt man doch immer gute und vor allem schnelle Hilfe. Danke
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