Gegenstandswert Ehegattenunterhalt auf null

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nili
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#1

09.12.2009, 10:35

Hallo Ihr,

folgendes Problem:

Was ist wenn:

1. ich außergerichtlich tätig bin
2. in einer Ehegattenunterhaltssache (nach Scheidung)

Inhalt:

Mdt. muss laut Urteil Unterhalt zahlen und nu is er arbeitslos. Wir habe jetzt an GEgenseite geschrieben das er nicht mehr zahlen kann. Quasi eine ABänderung auf null. Normalerweise würde ich ja den Differenzbetrag zwischen gezahlten Unterhalt und nunmehr ausgerechneten unterhalt nehmen. GEht ja hier schlecht da wäre der Gegenstandswert ja null. Wie löse ich das Problem.

Brauche dringend Hilfe.

Danke im Voraus.
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Pepples
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#2

09.12.2009, 11:30

Wieso geht das nicht? Wenn du vorher 100 € zahlen musstest und jetzt nix mehr, ist doch ne Differenz von 100 € da.
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lucy1510
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#3

09.12.2009, 11:34

Ich würde in diesem Fall auch die Differenz von dem bislang ausgeurteilten und dem jetzt zu zahlenden nehmen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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#4

09.12.2009, 11:40

hm stimmt eigentlich also wenn ich nen unterhalt von tausend zahlen musste und jetzt null habe nehm ich als streit wert die 1000 an.
Nili
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#5

09.12.2009, 11:43

bzw. muss ich jetzt die 1000 € mal 12 nehmen. Das wäre ja dann mein streitwert oder?
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Pepples
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#6

09.12.2009, 12:47

Genau :mrgreen:
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