Beratungshilfegebühr gem. 2500 VV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Soenny
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#11

09.12.2009, 11:56

LuzZi hat geschrieben:Ja, die ist nicht zu erheben, weil sie schon enthalten ist in diesem Betrag.
Voll :zustimm

Das sind GEBÜHREN, keine AUSLAGEN und Gebühren sind nun mal zu versteuern. Ansonsten schönen Gruß an FA :lol:
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#12

09.12.2009, 12:39

Die 10,00 Euro sind ein Bruttobetrag = 8,40 Euro + Umsatzsteuer
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#13

09.12.2009, 12:44

Ja doch, das steht doch schon eine Seite vorher ;)
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