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Geschäftsgebühr bei Kostenausgleichung

Verfasst: 09.12.2009, 07:57
von Jappi
Hilfe, helft mir blos.
Was mache ich mit der Geschäftsgebühr bei der Kostenausgleichung. Geschäftsgebühr wurde im Urteil der II. Instanz der Gegenseite zur Zahlung auferlegt. Spielt das eine Rolle? Muss ich die Geschäftsgebühr in Ansatz bringen?

Liebe Grüße

Verfasst: 09.12.2009, 08:16
von sunshine24
Also, die Geschäftsgebühr kommt NIE in den Kostenfestsetzungsantrag, auch nicht in den Kostenausgleichsantrag.

Wie ist denn die Kostengrundentscheidung? Quotelung für beide Instanzen? Und ist das im Urteil II. Instanz eine 1,3 GG oder eine 0,65 GG? Wenn 1,3 GG, dann musste - sofern Quotelung - die GG anrechnen, allerdings dann im Kfa für die I. Instanz.

Verfasst: 09.12.2009, 08:35
von 13
[font=Times New Roman]sunshine24 macht das schon... :lol: [/font]

Verfasst: 09.12.2009, 08:59
von bruesselbach
Geschäftsgebühr gehört nicht in den Kostenfestsetzungsantrag, diese wird auf die Verfahrensgebühr angerechnet, also nur verminderte Verfahrensgebühr ansetzen.

Verfasst: 09.12.2009, 09:31
von Jappi
Die Gegenseite wurde verurteilt, die 0,65 Geschäftsgebühr zu zahlen.

Verfasst: 09.12.2009, 09:35
von Kasimir1603
Dann musst Du hier m.E. nicht anrechnen und kannst die volle 1,3 VG ansetzen im KFA.

Verfasst: 09.12.2009, 09:38
von Jappi
Ok, danke schön. Hier bekommt man doch immer gute und vor allem schnelle Hilfe. Danke