Beratung - richtig abgerechnet?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bellachen
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#1

07.12.2009, 09:01

Guten Morgen Ihr Lieben!

Hier mal wieder ein "Problemchen":

Ein neuer Mandant von uns hat uns eine Beratungsrechnung einer anderen Anwältin aus April 2008 vorgelegt und uns gebeten, einmal zu prüfen, ob die Gebühren richtig berechnet worden sind.

Es handelte sich um eine Beratung über das Sorgerecht und Unterhalt. Die Beratung hat 10-15 Min. gedauert. Danach gab es noch ein kurzes Telefongespräch zwischen der Anwältin und unserem Mandanten. Unser Mandant zahlt 250,00 € Unterhalt.

In ihrer Abrechnung hat die Anwältin als Gesamtwert 5.400,00 € angesetzt. In Klammern stand dahinter: 3.000 € (Sorgerecht) u. 2.400 € (Unterhalt). Wie kommt sie auf diese Werte? Wie wurden sie berechnet? Kann mir dazu jemand nen § nennen?

Dann hat sie eine 1,3 Gebühr für die Beratung abgerechnet, also 439,40€ zzgl. Auslagen u. USt., also insgesamt 546,69 €.

Ist das alles so richtig? Besonders die Berechnung der Werte würden interessieren?

Für schnelle Antworten wäre ich dankbar.

Liebe Grüße aus dem sonnigen Hamburg
Bellachen
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#2

07.12.2009, 09:04

Die 3000,-- € fürs Sorgerecht sind richtig (§ 30 II KostO). Wie sie auf 2400,-- € für den Unterhalt kommt kann ich dir nicht sagen.

Hat sie eine 1,3 GG abgerechnet? Das ist m. E. falsch. Für eine Beratung kann keine Geschäftsgebühr abgerechnet werden. Hier hätte m. E. eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden müssen, siehe auch § 34 RVG.
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#3

07.12.2009, 09:06

Also in der Rechnung steht: 1,3 Gebühr lt. Vergütungsvereinbarung für Beratung

(Diese Vergütungsvereinbarung habe ich aber nicht vorliegen-müsste er ja dann unterschrieben haben, oder?)
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#4

07.12.2009, 09:06

Eine KostO-Regelung für eine RVG-Sache?
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#5

07.12.2009, 09:11

Ja, eine KostO-Regelung für eine RVG-Sache ;)

Wenn gem. Vergütungsvereinbarung abgerechnet wird, dann wird euer Mandant auch etwas unterschrieben haben. Da solltet ihr ihn vllt. noch einmal drauf ansprechen.
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#6

07.12.2009, 09:13

Ja, da werde ich ihn nochmal drauf ansprechen.

Aber trotzdem verwundert es mich, dass der Wert nach KostO berechnet wird...Bzw. die Regelung auch für den RVG-Teil gilt...Kann mir jmd. sagen warum?
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