KFB, Verdiensausfall

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

21.12.2006, 16:05

Hallo Ihr!

Haben heute Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten. Wir haben in unserem Antrag Verdienstausfall für unseren Mandanten gemäß Verdienstausfallbescheinigung geltend gemacht über ca. 200,00 EUR. Gericht schreibt dazu, der Stundenhöchstsatz liegt bei 17 EUR bei höchstens 10 Stunden.

Trotz Verdienstausfallbescheinigung gilt wohl das obige? Weiß das jemand?
refana87
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#2

21.12.2006, 16:27

Wie viel Stunden hat er denn Ausfall gehabt? Und wie hoch ist denn sein Stundenlohn?
Gast

#3

21.12.2006, 16:55

Er hatte den ganzen Tag Verdienstausfall. Er musste ja von Heidelberg bis hierher (Oberfranken) fahren, dann Gerichtstermin, heim fahren... dann war der Tag schon wieder um. Weiß halt jetzt nicht, ob die Verdiensausfallbestätigung zählt (Stundenlohn höher als 17,00 EUR) oder das vom Gericht geschriebe über Zeugenentschädigung.
refana87
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#4

21.12.2006, 17:29

Hmm gute Frage...
Ich würde einfach mal beim Gericht anrufen und Dir das erklären lassen.
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13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
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#5

21.12.2006, 21:09

Guckst Du mal hier: www.jveg.de (insbesondere § 22 JVEG).
~ Grüßle ~
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