Hallo Ihr!
Haben heute Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten. Wir haben in unserem Antrag Verdienstausfall für unseren Mandanten gemäß Verdienstausfallbescheinigung geltend gemacht über ca. 200,00 EUR. Gericht schreibt dazu, der Stundenhöchstsatz liegt bei 17 EUR bei höchstens 10 Stunden.
Trotz Verdienstausfallbescheinigung gilt wohl das obige? Weiß das jemand?
KFB, Verdiensausfall
Er hatte den ganzen Tag Verdienstausfall. Er musste ja von Heidelberg bis hierher (Oberfranken) fahren, dann Gerichtstermin, heim fahren... dann war der Tag schon wieder um. Weiß halt jetzt nicht, ob die Verdiensausfallbestätigung zählt (Stundenlohn höher als 17,00 EUR) oder das vom Gericht geschriebe über Zeugenentschädigung.
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- NORTHERN DINO
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- Registriert: 02.04.2006, 21:36
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Guckst Du mal hier: www.jveg.de (insbesondere § 22 JVEG).
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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