Hallo!
Könnt ihr bitte sagen, ob ihr schon mal was davon gehört habt, dass man bzgl. einer Rechtsschutzdeckungsanfrage eine eigene Gebühr erhält?
Vielen Dank
Rechtsschutzdeckungsanfrage
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also, ich hab das auch schon gehört, dass man für die Korrespondenz mit der RSV Gebühren verlangen kann, wir rechnen das allerdings nicht ab.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- nephele
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Ich meine aber, dass man die bei weiterführender Tätigkeit wieder komplett anrechnen muss...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Diese Kosten müssen nicht angerechnet werden, da es eine separate, von der eigentlichen Angelegenheit für die Deckungsschutz erlangt werden soll, unabhängige Tätigkeit ist.
Da die Kosten für eine Deckungsanfrage jedoch von niemenden ersetzt werden, muss man den Mandanten jedoch vor Deckungsanfrage darüber informieren, dass es gegebenenfalls etwas kostet.
Hinterher (wenn es wieder Erwarten viel zu tun gab) kann man nicht damit kommen.
Da die Kosten für eine Deckungsanfrage jedoch von niemenden ersetzt werden, muss man den Mandanten jedoch vor Deckungsanfrage darüber informieren, dass es gegebenenfalls etwas kostet.
Hinterher (wenn es wieder Erwarten viel zu tun gab) kann man nicht damit kommen.