Abrng. bzgl. verspätetem Einspruch VB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kerstin1
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#1

30.11.2009, 10:47

Oh Hilfe, ich steh auf dem Schlauch.

Und zwar haben wir einen VB erwirkt. Der Sch. hat hiergegen Einspruch eingelegt. Aber zu spät. Also wurde dieser abgewiesen. Für dieses Verfahren habe ich nun eine KfA gestellt mit folgenden Gebühren:

VerfG Antrag VB, Nr. 3308 0,5
VerfG Nr. 3100 1,3
+ Ausl.
+ Ust

Nun schreibt mir das Gericht folgendes:

"Meines Erachtens kann für das streitige Verfahren nur noch die nach Anrechnung verbleibende 0,3 VerfG nebst einer Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer beantragt werden. Die anderen Gebühren sind im VB enthalten."

Hä...? In meinem RVG für Anfänger steht die Abrechnung so drin, wie ich es oben beantragt habe.

Oder hab ich jetzt nen Denkfehler???
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Gruftie
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#2

30.11.2009, 12:39

Hallo Kerstin,

da ja die Kosten des MB und VB bereits in dem Dir vorliegenden Titel enthalten sind, ist der KfA so nicht richtig. (Ich gehe davon aus, dass Dir der VB schon vorliegt).

Er müsste richtig lauten:
1,3 VG Nr. 3100
abzüglich Anrechnung zu Nr. 3305 (1,0 Gebühr Nr. 3305)
PTE
USt

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
NiTa
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#3

30.11.2009, 12:45

Hey!
Ich stimme dem Gericht insoweit zu, da du ja im VB die festgesetzten Kosten von

1,0 MB
0,5 VB
+ Ausl.
+ MwSt

schon hast. So würdest du ja zweimal die MB- + VB-Gebühr festsetzen lassen.
Also nur KFA über restliche 0,3 VerfG + Ausl. + MwSt, so würde ich es machen.
Grüße
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#4

30.11.2009, 13:19

... ich mache die Abrechnungen mit einem Anwaltsprogramm, trotzdem muß ich natürlich wissen, welche Gebühren ich eingebe.
Ich schreibe immer alle angefallenen Gebühren in die Rechnung, wenn ich die Frage nach Anrechnung bestätige, rechnet mein System schon richtig an, am Ende ziehe ich dann das ab, was im VB schon tituliert ist.
Das erleichtert auch dem RPfl. die Prüfung, ob der angemeldete Betrag richtig ist.
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