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Über welchen Gegenstandswert Terminsgebühr?

Verfasst: 11.11.2009, 14:17
von beast
Hallo!

Ich habe hier eine Vergleich vorliegen. Der Gegenstandswert wurde vom Gericht wie folgt festgesetzt:

Rechtsstreit. 3.500 €
Vergleich: 5.600 €

Über welchen GW nehme ich denn jetzt die Terminsgebühr?

Danke schonmal!

Verfasst: 11.11.2009, 14:24
von gkutes
bestand klageauftrag über den nicht rechtshängigen wert? wurde der vergleich nur protokolliert? Im Termin? Nicht im Termin? Fand Termin überhaupt statt?

PS: happy birthday