Über welchen Gegenstandswert Terminsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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beast
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#1

11.11.2009, 14:17

Hallo!

Ich habe hier eine Vergleich vorliegen. Der Gegenstandswert wurde vom Gericht wie folgt festgesetzt:

Rechtsstreit. 3.500 €
Vergleich: 5.600 €

Über welchen GW nehme ich denn jetzt die Terminsgebühr?

Danke schonmal!
[size=150]LG[/size]

[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
gkutes

#2

11.11.2009, 14:24

bestand klageauftrag über den nicht rechtshängigen wert? wurde der vergleich nur protokolliert? Im Termin? Nicht im Termin? Fand Termin überhaupt statt?

PS: happy birthday
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