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TG bei Teilanerkenntnisurteil und Teilversämnisurteil?

Verfasst: 11.11.2009, 10:53
von Joy1309
Folgender Sachverhalt:

Haben Zahlungs- u. Räumungsklage eingereicht.
Zahlungsanspruch über ausstehende Mieten ist anerkannt worden.
Also erging ein Teilanerkenntnisurteil.
Über die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wurde Termin anberaumt.
Dort war nur mein Chef.
Somit erging Teilversäumnisurteil über die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Was mach ich jetzt mit meiner Terminsgebühr?
Bekomme ich zwei Terminsgebühren mit § 15 III RVG?
Bekomme ich nur eine Terminsgebühr für das Anerkenntnis?

Verfasst: 11.11.2009, 11:25
von StineP
Da das anerkenntnis eine 1,2 gebühr auslöst, diese hinsichtlich des anerkannten teils.
die 0,5 aus dem anderen streitwert des versäumnisurteils hinzu... anrechnung nach § 15 III RVG

Verfasst: 11.11.2009, 11:25
von jenniver
Was ist mit dem Räumungsanspruch passiert?

Verfasst: 11.11.2009, 12:13
von Joy1309
Für erledigt erklärt, da Stadt Hamburg die Übernahme der Kosten nach Ablauf der Schonfrist erklärt hat.