Liebe FoReNo-User,
es ist mir beinahe peinlich, dieses Thema zu eröffnen... Aber ich muss wissen, ob ich langsam spinne und mein Chef Recht hat.
Bezüglich der Anrechnung ist er aufgrund des aktuellen Artikels im AnwBl 11/2009 der Meinung, dass die Anrechnung nun komplett entfällt, UND ZWAR AUCH IN RECHNUNGEN AN DIE EIGENE MANDANTSCHAFT.
Kurzum, er sagt, die Anrechnung gäbe es nicht mehr.
Ich habe verzweifelt versucht, ihm zu erklären, dass sich die aktuelle Rechtsprechung nur auf die Kostenfestsetzung gegenüber Dritten bezieht.
§ 15 a RVG Eigener Mandant
- nephele
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Ein Blick in die Vorbemerkungen dürfte die Rechtsfindung erleichtern. Natürlich gibt es die Anrechnung noch Also echt... Dein Chef soll man ganz langsam und vernünftig § 15 a Abs. 1 lesen...Kurzum, er sagt, die Anrechnung gäbe es nicht mehr.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
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Tja, meine Chefin ist genauso.
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[font=Times New Roman]Die obergerichtliche Rechtsprechung ist sogar gerade dabei, zugunsten der Rechtsansicht des OLG Celle zu kippen, was bedeutet, das in jedem Fall bei Altverfahren anzurechnen sein wird. Solange der "große BGH-Senat" nicht endgültig entschieden hat, wird man davon ausgehen können, dass die Auffassung des II. BGH-Senats allmählich ins Hintertreffen gerät.
Dass die Anrechnung ganz weg sein soll, ist Schwachsinn. Das ergibt sich selbst bei der Neuregelung schon aus § 15a II RVG. [/font]
Dass die Anrechnung ganz weg sein soll, ist Schwachsinn. Das ergibt sich selbst bei der Neuregelung schon aus § 15a II RVG. [/font]
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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[font=Comic Sans MS][/font]... ich wundere mich immer wieder, wie viele Anwälte wenig bis gar keine Ahnung vom Kostenrecht haben !
Die leben davon und kennen die Regeln nicht !!!
Mein Chef hat sich immer mit Kostenrecht beschäftigt und wir haben abendelang Strategien diskutiert, als die unselige Anrechnungsrechtsprechung vom BGH kam und wir regelmäßig draufzahlten.
Unser Antrag zu 2., vorgerichtliche Kosten, wurde geändert, nochmal geändert, am Ende der Klageschrift detailliert begründet, warum der Anspruch so und nicht anders besteht, usw.
Mein Chef kann jede KoRe auch selbst machen, nur wenn Kostenausgleichungen, womöglich mehrere Instanzen mit Klage und Widerklage und 4 bis 6 KFBs geprüft werden müssen, knie ich mich da rein.
Mit § 15 a RVG steht die Anrechnung jetzt wieder auf vernünftigen Füssen und bringt vor allem sachgerechte Ergebnisse.
Schöne Grüße
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Mein Chef kann jede KoRe auch selbst machen, nur wenn Kostenausgleichungen, womöglich mehrere Instanzen mit Klage und Widerklage und 4 bis 6 KFBs geprüft werden müssen, knie ich mich da rein.
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Mein Chef kann jede KoRe auch selbst machen, nur wenn Kostenausgleichungen, womöglich mehrere Instanzen mit Klage und Widerklage und 4 bis 6 KFBs geprüft werden müssen, knie ich mich da rein.
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Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Gestern konnte ich meinen Chef endlich davon überzeugen, dass ich Recht habe. Er hat noch einen zweiten Anwalt dazugeholt, der sich in seiner Meinung nicht ganz sicher war.
Dann habe ich den Herren noch mal ganz langsam § 15 a RVG vorgelesen und dann Vorbem. 3 Abs. 4 vom VV. Damit konnte ich sie dann doch überzeugen *freu*
Scheinbar hatten sie vorher nur einige Kommentare zu Entscheidungen zum § 15 a gelesen, sich aber nicht die Mühe gemacht, den § selbst zu lesen (weil wir ja auch sparen müssen und deshalb noch kein neues RVG angeschafft haben )
Ja, mit dem RVG hat es mein Chef nicht so. Er redet auch gerne noch 13/10-Gebühren etc.
Wenigstens weiß ich nun, dass ich mich auch mal gegen den Chef durchsetzen kann, wenn ich weiß, dass ich Recht hab
Gestern konnte ich meinen Chef endlich davon überzeugen, dass ich Recht habe. Er hat noch einen zweiten Anwalt dazugeholt, der sich in seiner Meinung nicht ganz sicher war.
Dann habe ich den Herren noch mal ganz langsam § 15 a RVG vorgelesen und dann Vorbem. 3 Abs. 4 vom VV. Damit konnte ich sie dann doch überzeugen *freu*
Scheinbar hatten sie vorher nur einige Kommentare zu Entscheidungen zum § 15 a gelesen, sich aber nicht die Mühe gemacht, den § selbst zu lesen (weil wir ja auch sparen müssen und deshalb noch kein neues RVG angeschafft haben )
Ja, mit dem RVG hat es mein Chef nicht so. Er redet auch gerne noch 13/10-Gebühren etc.
Wenigstens weiß ich nun, dass ich mich auch mal gegen den Chef durchsetzen kann, wenn ich weiß, dass ich Recht hab