Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand helfen bei folgendem Sachverhalt.
Wir sind Kläger , es gibt noch zwei Beklagte. Streitwertbeschluss lautet: Im Verhältnis Kläger - Beklagte zu 1: Streitwert 20.000,00 € im Verhältnis Kläger - Beklagte zu 2: Streitwert 8.600,00 €. Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Muss ich jetzt die beiden Werte zusammenrechnen und daraus die Gebühren berechnen oder mach ich für jede Beklagte einen gesonderten Kostenfestsetzungsantrag?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Streitwert bei Kostenfestsetzung
- ellimorelli
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Wenn es 2 einzelne Streitwerte sind und bei der Kostentragung keine Gesamtschuldnerschaft festgelegt wurde, würde ich jeweils einen KFA stellen gegen den Beklagten zu 1 mit einer Berechnung aus einem Streitwert von 20.000 € und gegen den Beklagten zu 2 mit einer Berechnung aus einem Streitwert von 8.600 €.
§ 15 Abs. 2 RVG - Der RA kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Also kann unter keinen Umständen zweimal die VG in Ansatz gebracht werden.
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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... ich mache einen KFA, mehrere geht auch gar nicht, nach dem Wert 28.600,00 EUR.
Der eine Beklagte mit 8.600 zahlt 30,07 % der Kosten, das 8.600 30,07 % vom Gesamtstreitwert ist, der andere zahlt 69,97 %.
Das müßte so auch im Kostenbeschluß stehen, wahrscheinlich 70 %zu 30 %, sieh mal nach.
Schönen Gruß
Der eine Beklagte mit 8.600 zahlt 30,07 % der Kosten, das 8.600 30,07 % vom Gesamtstreitwert ist, der andere zahlt 69,97 %.
Das müßte so auch im Kostenbeschluß stehen, wahrscheinlich 70 %zu 30 %, sieh mal nach.
Schönen Gruß
Hallo ihr,
im Tenor habe ich "3 Streitwerte":
bis 28.09.09 bis zu 9.000 €
vom 29.09.09 bis 20.10.09 bis zu 10.000 €
ab 21.10.09 bis zu 5.000 €
Wie mache ich das noch mal mit der Verfahrensgebühr? Höchster Wert oder wie funktioniert das?
Vielen dank schon mal vorab.
Grüßlies
im Tenor habe ich "3 Streitwerte":
bis 28.09.09 bis zu 9.000 €
vom 29.09.09 bis 20.10.09 bis zu 10.000 €
ab 21.10.09 bis zu 5.000 €
Wie mache ich das noch mal mit der Verfahrensgebühr? Höchster Wert oder wie funktioniert das?
Vielen dank schon mal vorab.
Grüßlies
Höchster Wert...
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