Adoptionsaufhebungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Fenya
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#1

05.11.2009, 07:50

Hallo Leute und guten Morgen!

Kurze Frage: Gibt es für das Adoptionsaufhebungsverfahren "besondere" Gebühren, oder rechne ich hier die Standart-Gebühren (VG, TG etc) ab?

Wir haben den Antragsgegner vertreten, einen Termin wahrgenommen, Beschluss ist ergangen, nachdem der Antrag auf Aufhebung der Adoption abgelehnt wurde - Kosten trägt die Antragstellerin.

Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.
Habe jetzt nirgendwo was gefunden, dass es hier besondere Gebühren gibt, aber der Chef hat mich ziemlich verunsichert mit seiner Nachhakerei, daher frag ich hier mal.

Vielen Dank schon einmal!
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

08.11.2009, 10:35

M. E. bekommst du da die ganz normalen Gebühren.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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